Referenteneinladung; Prüfung von getrennten Ampelphasen für Auto-, Rad und Fußverkehr analog zu den Niederlanden Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Ö 5.1
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 18.12.2024 mit oben genannter Thematik befasst und bei einer punktweisen Abstimmung einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Das Bezirksamt möge zusammen mit der zuständigen Senatsbehörde veranlassen bzw. prüfen:
1. zu einer kommenden Sitzung des KUM einen Referenten des LSBG einzuladen, der zu den folgenden Punkten Aussagen treffen kann.
2. inwieweit die beschriebenen Ampelschaltungen grundsätzlich
a. umsetzbar und verkehrssicher sind und
b. ob es ggf. weitere Gestaltungsvarianten im Kreuzungsbereich gibt, die ähnlich effizient wie die niederländischen Schaltungen sind aber einfacher umzusetzen wären.
(einstimmig bei 5 Enthaltungen, GRÜNE, DIE LINKE)
3. an welchen Kreuzungen im Bezirk Hamburg-Nord separate Grünphasen oder die genannten weiteren Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere für den Radverkehr möglich sind. (einstimmig bei 6 Enthaltungen, GRÜNE, DIE LINKE, Volt)
Hintergrund:
In Deutschland verunglücken ca. 60% aller Radfahrerinnen und Radfahrer an Verkehrsknotenpunkten (Velomotion 2020). Da rund zwei Drittel aller schweren Unfälle an Verkehrsknotenpunkte entstehen, müssen diese Punkte besonders betrachtet und entschärft werden, wo es möglich ist.
Die Ampelschaltung in den Niederlanden zeichnet sich durch eine individuelle Regelung des Verkehrsflusses für Fuß-, Rad und motorisierten Fahrzeugverkehr aus. Ein Hauptmerkmal sind dabei die separaten Grünphasen für Rad- und Fußverkehr an Straßenkreuzungen sowie für den
motorisierten Individualverkehr. Die Ampelphasen für Rad- und Fußverkehr sind dabei so gestaltet, dass alle Fußgänger- und Radfahrer-Ampeln der Kreuzung gleichzeitig grün sind.
Dies ermöglicht die sichere Querung der Kreuzung mit dem Rad, auch diagonal. Die Implementierung getrennter Ampelphasen für den motorisierten Individualverkehr, Rad- und Fußverkehr können dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl aller Verkehrsteilnehmer zu stärken.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 2.:
Bei der beschriebenen Art der Signalisierung, bei der alle Querungsmöglichkeiten der Kreuzung gleichzeitig grün erhalten und somit das Überqueren in einem Zuge ermöglicht wird („Rundum-Grün“-Schaltung) kann unterschieden werden, ob hierfür
Rundum-Grün-Schaltungen finden auch in Hamburg bereits an wenigen ausgewählten Knotenpunkten Anwendung. Von Fall 1., dass hierfür die regulären Querungen über die einzelnen Knotenarme verwendet werden, kann auch der Radverkehr profitieren, sofern dieser ebenfalls in den Nebenflächen geführt und gemeinsam mit dem Fußverkehr signalisiert wird. Der Fall 2., bei dem zusätzlich ein diagonales Queren in alle Richtungen möglich ist, findet jedoch – anders als in den Niederlanden – keine Anwendung.
Dies hat den Hintergrund, dass in Deutschland sich kreuzende Fuß- und Radverkehrsströme in signaltechnisch geregelten Bereichen zueinander in Konflikt stehen. Das bedeutet, dass diese in der Signalsteuerung nicht gleichzeitig grün erhalten dürfen und zwischen den einzelnen Freigaben eine rechnerisch ermittelte Schutzzeit ablaufen muss, bis der jeweilige Verkehrsstrom den Kreuzungsbereich sicher geräumt hat. In den Niederlanden wird hingegen davon ausgegangen, dass zu Fuß Gehende und Radfahrende in signalisierten Bereichen grundsätzlich keinen gesonderten Signalschutz voreinander benötigen und gegenseitig auf sich achten.
Aus dieser Haltung heraus bietet Fall 2. des Rundumgrüns mit direkten, diagonalen Querungen zwischen Fuß- und Radverkehr in alle Richtungen nicht ausreichend Schutz und findet deshalb in Hamburg keine Anwendung. Weitere vergleichbare Schaltungsvarianten werden in Hamburg daher bisher nicht eingesetzt.
Zu 3.:
Erkenntnisse über Verbesserungen des Radverkehrs mittels separaten Grünphasen für konkrete Kreuzungen im Bezirk Hamburg-Nord liegen nicht vor. Grundsätzlich werden bei jeder Neuaufstellung oder Anpassung von Schaltungsunterlagen Optimierungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr mit untersucht.
Diagonalquerungen für den Radverkehr sind in Hamburg nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Hierfür ist jedoch die Gewährleistung der Verkehrssicherheit durch eine entsprechende eigene Signalisierung und Markierung erforderlich. Diese Art der Signalisierung hat aber immer unmittelbare Auswirkungen auf den Verkehrsablauf und die Leistungsfähigkeit am gesamten Knotenpunkt und muss im Einzelfall betrachtet werden. Die Einrichtung einer solchen Verkehrsführung ist nicht ohne weiteres im Bestand möglich und erfordert in der Regel eine Umgestaltung des Knotenpunktes und ist somit eher im Zuge von größeren Umgestaltungsmaßnahmen sinnvoll.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine
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