Rahmenzuweisungen (2019/2020)
Ergänzend zum Sachverhalt in der Drs. 20-5111 (TOP 10) liegt jetzt auch der mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) abgestimmte Schlüssel vor (siehe Anlagen).
Die BWVI hat die bisherigen konsumtiven und investiven Rahmenzuweisungen (Betriebsausgaben Straße, Straßenbegleitgrün, Neu- und Grundinstandsetzung Straße, Erschließung, Neu- und Ausbau Straße) und die konsumtive und investive Zweckzuweisung Erhaltungsmanagement Straße zusammengefasst und im Verhältnis 70 % konsumtiv und 30 % investiv zwei neue Rahmenzuweisungen Straßenwesen ausgebracht. Nach intensiver Abstimmung stimmen die Bezirke dieser Maßnahme und dem am 21.11. festgelegten Schlüssel zu.
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksversammlung, auch diesem Schlüssel zuzustimmen.
Harald Rösler
Rahmenzuweisung
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