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Raakmoor: Wege sanieren – Natur schützen Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 20.11.2023 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 8.1

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 18.09.2023 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich dafür einzusetzen,

 

1. dass der Zustand der angelegten offiziellen Fußwege im Raakmoor kontrolliert wird;

2. dass Wege, die schadhaft sind, naturschutzgerecht instandgesetzt werden;

3. dass weitere Maßnahmen ergriffen werden, die vorhandenen illegalen Trampelpfade durch

    Bepflanzung oder Blockade zu sperren;

4. geeignete Möglichkeiten der Information über die Schäden für die Natur durch Verlassen der

    Wege zu finden (bsp. Infotafeln oder plakative Schilder).

 

Begründung:

 

Das Naturschutzgebiet Raakmoor hat nicht nur eine sehr hohe ökologische Bedeutung, als

geschützter Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Es ist darüber hinaus nicht nur für die Menschen in Langenhorn ein beliebtes Naherholungsziel, das bei jedem Wetter zu Ausflügen einlädt.

 

Zum Schutz zusammenhängender Naturflächen und der darin beheimateten Fauna gibt es nur sehr wenige ausgebaute und freigegebene Wege. Besonders im Zuge der Corona-Pandemie hat der Nutzungsdruck in den Schutzgebieten und Grünanlagen stark zugenommen. Im Raakmoor äert sich die starke Beanspruchung inzwischen auch durch schadhafte Wege. Insbesondere nach Regengüssen lenken große Pfützen die Menschen an den Rand des Weges, der infolgedessen ausgetreten und somit verbreitert wird. Dies verleitet bisweilen zum Verlassen des gesamten Weges, so dass im geschützten Bereich Trampelpfade entstehen.

 

Um die empfindliche Pflanzen- und Tierwelt des Schutzgebietes zu schonen, dürfen nur die

befestigten offiziellen Wege genutzt werden. Damit dies möglich ist, sollten diese wieder in einen möglichst guten Zustand versetzt werden. Dabei ist klar, dass für Wege in einem Schutzgebiet zur Schonung der Natur nicht die gleichen hohen Standards wie für öffentliche Grünanlagen gelten können.

 

Eine deutlich erkennbare, gut nutzbare Wegeinfrastruktur in Verbindung mit Informationen darüber, welche negativen Folgen das Betreten anderer als der erlaubten Flächen für die Natur hat, schützt das Raakmoor vor Schäden durch die Besucherinnen und Besucher.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu. 1.:

Im Wesentlichen handelt es sich bei den Wegen im Naturschutzgebiet Raakmoor um erdgebundene Wege. Eine Kontrolle des Wegenetzes im Raakmoor wird bereits jetzt seitens des Bezirksamtes regelhaft durchgeführt.

 

Zu.2.:

Abweichend von den Anforderungen, die an eine öffentliche Gün- und Erholungsanlage gestellt werden, besteht in den Naturschutzgebieten nicht der Anspruch, dass alle Wege permanent passierbar sind.

Ein klassischer Wegeaufbau ist daher auf Grund der Gegebenheiten und der Zweckbestimmung eines Naturschutzgebietes nicht vorgesehen. Es wird jedoch geprüft ob andere Wegeaufbauten unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Naturschutz zur Ausführung kommen können.

 

Zu 3.:

Seitens der betreuenden Naturschutzverbände werden sich neu bildende, illegale Trampelpfade, sofern möglich mit umgestürzten Bäumen / Totholz regelmäßig gesperrt. Da jedoch in den Naturschutzgebieten möglichst kein Fremdmaterial eingetragen werden soll, wird geprüft ob bzw. wie eine Sperrung der Trampelpfade auf andere geeignete Weise erfolgen kann.

 

Zu 4.:

Ein Besucherinformationssystem (BIS System) wird gegenwärtig von der Fachbehörde (BUKEA) in Abstimmung mit den Bezirken bezirksübergreifend für alle Naturschutzgebiete entwickelt.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

Keine    

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Langenhorn

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