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Raakmoor: Wege sanieren – Natur schützen

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 18.09.2023 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.1

Sachverhalt

 

Das Naturschutzgebiet Raakmoor hat nicht nur eine sehr hohe ökologische Bedeutung, als geschützter Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Es ist darüber hinaus nicht nur für die Menschen in Langenhorn ein beliebtes Naherholungsziel, das bei jedem Wetter zu Ausflügen einlädt.

Zum Schutz zusammenhängender Naturflächen und der darin beheimateten Fauna gibt es nur sehr wenige ausgebaute und freigegebene Wege. Besonders im Zuge der Corona-Pandemie hat der Nutzungsdruck in den Schutzgebieten und Grünanlagen stark zugenommen. Im Raakmoor äert sich die starke Beanspruchung inzwischen auch durch schadhafte Wege. Insbesondere nach Regengüssen lenken große Pfützen die Menschen an den Rand des Weges, der infolgedessen ausgetreten und somit verbreitert wird. Dies verleitet bisweilen zum Verlassen des gesamten Weges, so dass im geschützten Bereich Trampelpfade entstehen.

Um die empfindliche Pflanzen- und Tierwelt des Schutzgebietes zu schonen, dürfen nur die befestigten offiziellen Wege genutzt werden. Damit dies möglich ist, sollten diese wieder in einen möglichst guten Zustand versetzt werden. Dabei ist klar, dass für Wege in einem Schutzgebiet zur Schonung der Natur nicht die gleichen hohen Standards wie für öffentliche Grünanlagen gelten können.

Eine deutlich erkennbare, gut nutzbare Wegeinfrastruktur in Verbindung mit Informationen darüber, welche negativen Folgen das Betreten anderer als der erlaubten Flächen für die Natur hat, schützt das Raakmoor vor Schäden durch die Besucherinnen und Besucher.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel, Ohlsdorf, Langenhorn, Alsterdorf, Fuhlsbüttel möge daher beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich dafür einzusetzen,

  1. dass der Zustand der angelegten offiziellen Fußwege im Raakmoor kontrolliert wird;
  2. dass Wege, die schadhaft sind, naturschutzgerecht instandgesetzt werden;
  3. dass weitere Maßnahmen ergriffen werden, die vorhandenen illegalen Trampelpfade durch Bepflanzung oder Blockade zu sperren;
  4. geeignete Möglichkeiten der Information über die Schäden für die Natur durch Verlassen der Wege zu finden (bsp. Infotafeln oder plakative Schilder).

 

 

SPD-Fraktion      GRÜNE Fraktion

Philipp Noß      Timo Kranz

Martina Schenkewitz

Angelina Timm

 

 

Anhänge

 

Keine

Lokalisation Beta
Langenhorn Ohlsdorf Alsterdorf Fuhlsbüttel

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