21-2502

Querung der Habichtstraße in Höhe Lämmersieth verbessern: "Bettelampel" ersetzen Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.08.2021
17.08.2021
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 19.04.2021 auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrags von GRÜNE-, SPD- und FDP-Fraktion mit o.g. Thematik befasst und mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion folgende gegenüber des ursprünglichen Antrages geänderte Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Anforderungsampel an der Kreuzung Lämmersieth / Habichtstraße durch eine reguläre, automatisch an die anderen Ampelphasen angepasste Lichtzeichenanlage ersetzt wird.

Soweit eine Aufhebung der Anforderungspflicht aus verkehrlichen Gründen nicht möglich ist, wird angeregt, die Anforderungszeit auf den geringstmöglichen Zeitraum zu verkürzen, da die Ampel vorwiegend von Kindern und Senioren genutzt wird.

 

Begründung:

Nach der Sanierung der Habichtstraße wurde auch an der Kreuzung Lämmersieth / Habichtstraße eine „Bettelampel“r Fußnger*innen eingerichtet. Nicht nur, dass die Lichtzeichenanlage LZA von vielen Sportler*innen des SC Urania genutzt wird, es sind auch neue Wohnungen in dem Bereich entstanden. Im Lämmersieth gibt es außerdem eine Senior*innenwohnanlage und eine Schule.

In Zukunft wird sich die Zahl der Fußnger*innen weiter erhöhen. Das Sportzentrum Habichtstraße wird auf dem Gelände des SC Urania gebaut, was zu einer höheren Querungsfrequenz führt. Zudem werden am Lämmersieth perspektivisch auf dem Gelände der Kirchengemeinde St. Bonifatius weitere Wohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen entstehen.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Die Fußverkehrlichtsignalanlage (FLSA) Habichtstraße (Ring 2)/Lämmersieth ist eine klassische FLSA, wie sie vielfach genutzt wird und wird mit einer Anforderungsschaltung mit Taster für den Fuß- und Radverkehr betrieben.

 

Eine Freigabe für den Fußverkehr an der FLSA ohne Anforderung ist unüblich, da der Verkehr ansonsten angehalten werde, auch wenn kein Bedarf besteht.

 

Die FLSA ist mit den benachbarten Lichtsignalanlagen im Ring 2 koordiniert (Grüne Welle). Die Umlaufzeiten sind dem Verkehrsaufkommen des Ring 2 in diesem Abschnitt angepasst und gewährleisten zu den meisten Tageszeiten eine akzeptable Verkehrsabwicklung des Kraftverkehrs. Die Schaltung von kürzeren Umlaufzeiten ist bei der auf dem Ring 2 anzutreffenden Verkehrsbelastung von werktags rund 44.000 Kraftfahrzeugen immer auch mit der Gefahr einer Behinderung des Verkehrs verbunden. Insbesondere der Busverkehr (Metrobuslinie M28) ist durch den hohen Verkehrsfluss bereits jetzt betroffen.

 

Diese Gefahr ist mit der Tatsache abzuwägen, dass der Fußverkehr bis zu einer Grünfreigabe länger warten muss.

 

Um die Wartezeiten für den Fuß- und Radverkehr in der Hauptverkehrszeit morgens (6.00 – 8.00 Uhr) zu reduzieren, wird die Signalsteuerung angepasst und umprogrammiert.

Somit können insbesondere die Schulkinder zukünftig schneller und mit weniger Wartezeit die Habichtstraße queren. Eine Umsetzung ist abhängig von den personellen Ressourcen, wird aber noch in diesem Jahr angestrebt.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

Anhänge

 

Keine