Quartiersfonds 2020 und Stellungnahme zu Drs. 21-0922
Hier: Sanierung und Erweiterung der Beachvolleyballanlage im Stadtpark
Antrag des Bezirksamtes
Letzte Beratung: 11.08.2020 Hauptausschuss Ö 5.4
Das Bezirksamt schlägt vor, weitere € 25.000,- für die Sanierung und Erweiterung der Beachvolleyballanlage im Stadtpark aus dem Quartiersfonds zur Verfügung zu stellen.
Die Beachvolleyballanlage im Stadtpark (Linnering) verfügt aktuell über 5 Felder und wird vom Bezirksamt unterhalten. Der Hamburger Volleyballverband kümmert sich um die Vergabe der Nutzungszeiten. Seit langem gibt es den Wunsch von Seiten des Verbandes und nutzender Vereine, dass die Anlage um ein Spielfeld erweitert wird. Der HA hat hierzu am 25.02.2020 ebenfalls einen Beschluss gefasst (Drs. 21-0922). Eine solche Erweiterung ist auf der vorhandenen Fläche möglich und bedeutet keinen weiteren Eingriff in den Stadtpark.
Das Bezirksamt selbst verfügt aktuell nicht über ausreichende Mittel im Bereich Unterhaltung von Sportstätten, um diese Maßnahme umzusetzen. Angesichts dieser Situation und des allgemein anerkannten hohen Bedarfs an attraktiven Beachvolleyball-Flächen wird vorgeschlagen, die Finanzierung mit Hilfe des Quartiersfonds vorzunehmen. Die Höhe der Summe basiert auf einer Kostenschätzung des zuständigen Sport-Baumanagements in Hamburg-Mitte (M/BS).
Im Quartiersfonds 2020 stehen aktuell noch € 191.041,- zur Verfügung (s.a. anhängende Tabelle). Das Bezirksamt geht davon aus, dass sich der Betrag durch weitere Rückflüsse aus Verwendungsnachweisprüfungen noch erhöht.
Der HA hatte in der Drs. einen Beschluss gefasst zu dem wie folgt Stellung genommen wird (die Antwort ist jeweils in kursiv eingefügt):
1. Die Beachvolleyballanlage im Sierichschen Gehölz soll 2020 saniert und erweitert
werden.
Dies kann mit dem jetzt vorgeschlagenen Verfahren erfolgen.
2. Der Bezirksamtsleiter möge sich dabei für eine materielle und/oder finanzielle
Unterstützung des Vorhabens beim Landessportamt einsetzen.
Der Bezirksamtsleiter hat den Leiter des LSP am 7.7.2020 angeschrieben und um finanzielle Unterstützung gebeten. Bisher ist keine Antwort erfolgt. Es wird davon ausgegangen, dass eine Ablehnung erfolgt, da die Unterhaltung bezirklicher Sportstätten grundsätzlich nicht durch das LSP unterstützt wird. Sollte dennoch eine Unterstützung erfolgen, könnten die Mittel des QF entsprechend reduziert werden.
3. Es soll zudem geprüft werden, ob der dauerhafte Unterhalt der Anlage dadurch
gewährleistet werden kann, dass diese an einen gemeinnützigen Sportverein oder -
verband überlassen wird. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Anlage auch für
andere Sportvereine der Nutzung offen steht.
Die Vergabe der Nutzungszeiten erfolgt über den Volleyballverband und die Unterhaltung durch das Bezirksamt. Die Anlage steht allen Vereinen offen. Diese Kombination hat sich in der Vergangenheit als stabiles Modell erwiesen. Die Erweiterung erfordert einen einmaligen erhöhten finanziellen Aufwand, der durch das Bezirksamt aktuell nicht zu leisten ist. Ansonsten ist die Unterhaltung der Anlage mit den Unterhaltungsmitteln des Bezirksamtes gewährleistet.
4. Dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport mögen die Ergebnisse berichtet
werden.
Ist für den 25.08.vorgesehen.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis und stimmt dem Vorschlag des Bezirksamtes zu
€ 25.000,- aus dem Quartiersfonds für die Sanierung und Erweiterung der Beachvolleyballanlage im Stadtpark bereit zu stellen.
Das Bezirksamt wird gebeten im BKS am 25.08.2020 zu der geplanten Maßnahme zu berichten. Das Petitum aus der Drs. 21-0922 wird im Übrigen für erledigt erklärt.
Michael Wener-Boelz
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