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Quartier 21: Sichere und zügige Querung der Fuhlsbüttler Straße ermöglichen! Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 01.11.2021 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 23.08.2021 mit der o.g. Thematik auf Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst ein einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

1. Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass eine sichere und zügige Querung über die Fuhlsbüttler Straße möglich wird. Dazu sollen insbesondere folgende Optionen geprüft und falls machbar umgesetzt werden:

a. Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage, welche automatisch und ohne separate Anforderung („Bettelampel“) zügig Grün für Fußgänger*innen gibt

b. Die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke, um das Queren der Fuhlsbüttler Straße zu erleichtern und den Wartenden auf der Mittelinsel mehr Sicherheit zu geben.

 

Begründung:

 

Schon 2019 wiesen GRÜNE und SPD in einem Antrag auf die gefährliche und unübersichtliche Lage an der Fuhlsbüttler Straße Höhe Quartier 21 hin. Im Petitum wurde um Prüfung der Einrichtung eines Zebrastreifens und die Untersagung des Linksabbiegens aus der Alfred-Johann-Levy Straße auf die Fuhlsbüttler Straße gebeten. Die Polizei wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass ein Zebrastreifen nicht angelegt werden könne, wenn sich der Abschnitt im Bereich einer „Grünen Welle“ für den Kfz-Verkehr befinde [1] . Ebenso wies sie darauf hin, dass es sich bei der Einmündung um keinen Unfallschwerpunkt handele.

 

Viele Gespräche mit Anliegenden und Anwohner*innen sowie eine durch den Quartiersverein vor Ort durchgeführte Umfrage von Betroffenen zeigt, dass der Bedarf für einen zügigen und sicheren Übergang weiterhin vorhanden ist. Wartezeiten von über 5 Minuten sind bei dichtem Kfz-Verkehr keine Seltenheit. Die Rückmeldungen aus der Befragung zeigen, dass der Überweg von Familien mit Kindern, Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und / oder mit schweren Einkäufen rege genutzt wird.

 

Zu Fuß Gehende fühlen sich oft rechtlos gegenüber dem motorisierten Verkehr, wenn sie Lücken abwarten oder auf eine freiwillige Entschleunigung der motorisierten Verkehrsteilnehmenden hoffen müssen. Das Warten auf der von vielen als klein empfundenen Mittelinsel ist oft auch von Unbehagen begleitet, da viele Fahrzeuge, ob Pkw, Bus oder Lkw, sehr schnell fahren.

Es ist nicht akzeptabel, dass Anwohner*innen  den Weg „über die Fuhle“ scheuen, weil die Wartezeiten zu lang sind, sodass sie ihre Einkäufe deswegen lieber auf der jeweils „eigenen Seite“ erledigen. Auch auf den Besuch der Gastronomie oder der Läden auf der anderen Seite der Fuhle soll nicht verzichtet werden müssen, weil dem die Sorge vor der unangenehmen Querung im Wege steht.

Durch die Möglichkeit einer zügigen und sicheren Querung der Fuhlsbüttler Straße auf Höhe Hausnummer 428 würden Fußgänger*innen geschützt und Handel und Gastronomie auf beiden Seiten der Fuhlsbüttler Straße gefördert.

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 36 wie folgt Stellung:

 

Die Fuhlsbüttler Straße ist eine ca. 4,7 Kilometer lange Hauptverkehrsstraße. Sie beginnt an der Bramfelder Straße und verläuft von dort in nordnordwestlicher Richtung bis zur Wellingsbütteler Landstraße. Zwischen Hartzlohplatz und Meister-Bertram-Straße befinden sich beidseitig der Fahrbahn viele Geschäfte. Im Jahr 2012 wurde ein Radfahrstreifen für beide Richtungen auf der Fahrbahn angeordnet. Im Zuge dieser Umgestaltung wurde in Höhe Fuhlsbüttler Straße 428 eine Sprunginsel installiert. Auf der Fuhlsbüttler Straße verkehren mehrere Buslinien, viele darunter in enger Taktfolge.

 

Eine Unfallauswertung der letzten drei Jahre unter Hinzuziehung der Daten aus der Elektronischen Unfalltypensteckkarte (EUSKa) ergab folgendes:

Im Bereich Fuhlsbüttler Straße/ Alfred-Johann-Levy-Straße wurde eine Unfallhäufungsstelle (UHS) festgestellt. Diese wurde ausgelöst, weil sich innerhalb der letzten 36 Monaten mindestens drei Verkehrsunfälle (VU) mit schwerverletzten Personen und mindestens fünf VU mit verletzten Personen ereigneten. Insgesamt wurden zwei Fußgängerinnen beim Überqueren der Fahrbahn verletzt. Die übrigen VU hatten unterschiedliche Unfallursachen. Erfreulicherweise sind die VU-Zahlen jedoch seit 2019 stark rückläufig. Die Gesamtzahl der VU in der Fuhlsbüttler Straße erscheint im ersten Augenblick nicht unerheblich. Unter der Berücksichtigung der täglichen Verkehrsmenge von ca. 30.000 Fahrzeugen relativiert sich der Wert jedoch und ist im Vergleich zu ähnlichen Strecken im Hamburger Straßennetz nicht als auffällig zu bezeichnen.

 

Eine Verkehrszählung, bei der die Fußgängerverkehrsstärken der Spitzenstunden eines Werktages und die Kraftfahrzeugstärken zur gleichen Stunde ausgewertete werden, hat ergeben, dass die Anordnung einer Lichtsignalanlage (LSA) erforderlich ist. Die VD 52 hat dem zuständigen Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer (LSBG) bereits über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und darum gebeten, Planung und Realisierung einer vollsignalisierten LSA durchzuführen. Durch Realisierung einer vollsignalisierten LSA würde auch der Linksabbiegeverkehr aus dem Alfred-Johann-Levy-Weg eine Verbesserung erfahren.

 

Eine verdeckte Messung mittels eines Verkehrsstatistikgerätes (VSG) in der Fuhlsbüttler Straße 407 ergab einen V-85-Wert von 47 km/h. Der V-85-Wert gibt an, welche Geschwindigkeit von 85 % der Kraftfahrzeugführer nicht überschritten wird und gilt als maßgebende Kerngröße für das Geschwindigkeitsniveau einer Straße. Das Niveau liegt in der Fuhlsbüttler Straße bei erlaubten 50 km/h somit auf einem niedrigen Niveau.

 

Das Einrichten einer Tempo 30-Strecke hätte mehrere Begleitmaßnahmen zur Folge. Die LSA-Phasen müssten abgestimmt und angepasst werden. Zudem müsste die Busbeschleunigung neu koordiniert werden.

In der Gesamtabwägung, auch unter der Berücksichtigung, dass sich die VD 5 für die Errichtung einer vollsignalisierten LSA in der Fuhlsbüttler Straße 428 (Höhe jetziger Sprunginsel) ausspricht, ist die zwingende Erforderlichkeit einer Tempo 30-Strecke nicht gegeben. Der Forderung nach Einrichten einer Tempo 30-Strecke kann nicht entsprochen werden.

 

Das PK 36 wird die Verkehrsverhältnisse im Rahmen der personellen Möglichkeiten vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

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