Promenade Finkenauquartier - wie geht es nun weiter? Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion
Seit vielen Jahren ist die Wegeverbindung entlang des Hochbahnviaduktes zwischen den U-Bahn-Stationen Mundsburg und Hamburger Straße (Martha-Muchow-Weg, Klinikweg) zwischen Leo-Leistikow-Allee und Richardstraße unterbrochen. Der bis zur Leo-Leistikow-Allee angelegte Fuß- und Radweg endet vor einem Bretterzaun, so dass Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gezwungen sind, einen hunderte Meter langen Umweg über die Oberaltenallee oder die Uferstraße zu nehmen.
Die Herstellung einer autofreien Meile zwischen den beiden U-Bahn-Stationen wird seit vielen Jahren sowohl vom Regionalausschuss BUHD als auch von Anwohner*innen des Finkenau-Quartiers befürwortet. Im Quartier sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Wohnbauten entstanden, was den Bedarf an einer attraktiven Wegeverbindung noch erhöht hat.
In der Drucksache 21-5097.1.1 [1] vom 20.06.2024 hat das Bezirksamt ermittelt, welche Maßnahmen zur Herstellung der Wegeverbindung erforderlich sind und betont, dass deren Nutzen außer Frage stehe. In einer Eingabe weist eine Person nun darauf hin, dass die Kasematten offenbar seit längerer Zeit nicht mehr an die früher dort ansässige Autowerkstatt vermietet seien. Die Nutzung des Wegs entlang der Kasematten durch Fahrzeuge war bisher ein Hinderungsgrund für die Öffnung des Weges.
Mit einem Antrag in der Dezember-Sitzung des Regionalausschusses versuchte die GRÜNE Fraktion, die Fakten zu sortieren und in Erfahrung zu bringen, ob es einfachere, günstigere und provisorische Möglichkeiten gäbe, die Nutzung dieser wichtigen Wegeverbindung nutzbar zu machen.
Leider waren die Mehrheitsfraktionen nicht bereit, diesem Prüfantrag zuzustimmen, so dass er in der vergangenen Sitzung des Regionalausschusses am 16. Februar keine Mehrheit fand. Die vor allem für Bürger*innen, aber auch für eine weitere Bewegung des Themas notwendigen Informationen liegen nicht oder nur verstreut in Protokollnotizen oder Mitschriften der verschiedenen Sitzungen des Ausschusses vor. Sie sind damit für die Zukunft praktisch nicht nutzbar.
[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1014097
Ich frage daher:
Falls ja, Mieter*in bzw. Nutzung der Räume bitte unter Wahrung des Datenschutzes benennen.
Das Flurstück 6629, Gemarkung Barmbek, (Bahntrasse und Fläche vor den Kasematten) steht im Eigentum der Behörde für Verkehr und Mobilität – Schnellbahnbau (BVM). Genutzt wird die Trasse durch die HOCHBAHN. Die darunter liegenden Kasematten stehen im Allgemeinen Grundvermögen (AGV) und werden im Auftrag des LIG durch die Sprinkenhof verwaltet. Unter Wahrung des Datenschutzes kann mitgeteilt werden, dass die Kasematten derzeit an drei verschiedene Gewerbetreibende vermietet sind, die jeweils ohne größeren Logistik- oder Kundenverkehr auskommen.
Falls nein, bitte aktualisieren.
Nein, neben den seit Aufstellung der Kosten in der vorangegangenen Drs. hinzugekommenen Kostensteigerungen (ca. 5 % nach Baupreisindex) ist mit zusätzlichen Kostenerhöhungen infolge der aktueller Inflationsrisiken zu rechnen.
Falls nein, bitte begründen
Nein, private und öffentliche Wässer sind hinsichtlich des verwalterischen Aktes zu trennen. Eine Versickerung in das private Nachbargrundstück ist rechtlich äußerst bedenklich und kann langfristig zu Konflikten und Rechtstreit führen. Es ist fraglich, ob der Eigentümer des Nachbargrundstücks diesem Vorhaben zustimmen würde.
Falls nein, bitte begründen.
Der Zaun wurde nicht vom Bezirksamt aufgestellt und befindet sich nicht in bezirklichem Eigentum. Er steht nicht auf öffentlicher Wegefläche, sondern auf dem angrenzenden Flurstück, das sich im VV der BVM Schnellbahnbau befindet. Die Verkehrssicherungsverpflichtung liegt beim Grundstückseigentümer, in diesem Fall bei der BVM Schnellbahnbau
Ein weiteres nicht zu unterschätzendes Problem ist der Höhenunterschied von ca. 40 cm zwischen ankommenden Gehweg und der unbebauten Fläche, die es zu überwinden gilt.
Ja, sofern die in der Drs. 21-5097.1.1 angemerkten Probleme vor Übernahme der Flächen beseitigt und gelöst sind. Die FHH übernimmt solche Flächen regelhaft nur kosten- und lastenfrei.
Dr. Bettina Schomburg 13.03.2026
(Bezirksamtsleitung)
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