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Letzte Beratung: 02.09.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 9.2
Zunächst verweisen wir auf die vorangegangenen Drucksachen Nr. 21-1052, 21-1130 und 21-1830, die sich ebenfalls mit der Prüfung des Beschlussgegenstands befassen. Seit der letzten Prüfung hat sich die gewerbliche Nutzung der Fläche durch den Auszug der Kfz-Werkstatt verändert. Vor diesem Hintergrund wurde das Vorhaben erneut durch uns geprüft.
Für die Umsetzung der gewünschten öffentlichen Wegeverbindung sind folgende Mindestanforderungen unter Berücksichtigung der bautechnischen Möglichkeiten, unabhängig von den Querschnittvorgaben aus den entsprechenden fachlichen Regelwerken für öffentliche Räume, einzuhalten:
Auf dieser Basis wurden im Weiteren die technischen Möglichkeiten für die Weiterführung des Weges genauer betrachtet. Hierzu wurden die Anschlusshöhen und die vorhandenen Höhenverläufe geprüft, eine Leitungsanfrage gestellt und das Bauwerksbuch für das Viadukt eingeholt.
Höhenabwicklung:
Der auf der westlichen Seite bereits ausgebaute, parallel zum Viadukt verlaufende, öffentliche Geh-/ Radweg (Promenade) endet etwa 3,00 m vor der Flurstücksgrenze, mit einer Höhe von 8,50 m NHN.
Das Gelände fällt hinter dem Holzzaun, der die Flurstücksgrenze darstellt, abrupt um ca. 40 cm ab, steigt in Richtung Richardstraße auf einer Länge von 30 m um 10 cm an und fällt dann im Anschlussbereich Richardstraße auf einer Länge von 50 m um insgesamt 40 cm.
Aufgrund der Toröffnungen zu den Kasematten, können die vorhandenen Höhen auf dieser Seite nicht beliebig verändert werden. Problematisch ist die Herstellung des Anschlussbereiches, weil hier ein Höhensprung von 40 cm zu überwinden ist. Hier müsste ein nicht unerhebliches Stück (voraussichtlich ca. 15m) des bereits hergestellten öffentlichen Gehweges zurückgebaut werden, um den Anschluss an den Bestand höhentechnisch herstellen zu können.
Entwässerung:
Die Entwässerung der bereits ausgebauten Wegefläche (Promenade) erfolgt über einen Grünstreifen auf der südlichen Seite des Gehweges, durch Versickerung. Diese Art der Entwässerung ist in Fortführung auf der Seite der Kasematten nicht möglich, da sie zusätzlicher Fläche bedarf, die nicht vorhanden ist.
Das Oberflächenwasser/Regenwasser muss daher über eine mindestens 20 cm breite bauliche Entwässerungsrinne gesammelt, in einer Trumme aufgefangen und über eine unterirdische Trummenanschlussleitung in das vorhandene Mischwassersiel in der Richardstraße abgeführt werden.
Leitungsbestand:
Die Leitungsabfrage hat ergeben, dass die Fläche nicht Lastenfrei ist. Aus den Leitungstrassenplänen der Hamburger Energiewerke geht hervor, dass auf der südlichen Seite der Fläche eine Fernwärmetrasse liegt, die 1,30 breit ist und 70 cm hoch ist. Aus den Trassenplänen geht nicht hervor, ob die Trasse genau an der Flurstücksgrenze liegt oder etwas weiter in den Weg hineinragt. Die Anlage weist in dem betrachteten Bereich eine nur geringfügige Überdeckung von 40 cm auf.
Bauwerksbuch:
Gemäß Bauwerksbuch des Viaduktes ragen die Fundamente der Pfeiler 25 cm in den Weg vor den Kasematten hinein. Die Entwässerung des Bauwerks selber verläuft unterhalb der Sohle.
Folgen aus den vorgenannten Rahmenbedingungen:
Im Bereich der Fernwärmetrasse ist aufgrund der vorhandenen Dimensionen und Höhenlage die Herstellung einer Entwässerungsrinne, der Einbau von Trummen bzw. die Verlegung von Trummenanschlussleitungen ausgeschlossen. Auch das Stellen einer öffentlichen Beleuchtung ist auf dieser Seite damit nicht möglich. Ergänzend ist bei Einbauten in unmittelbarer Nähe von Fernwärmeanlagen ein Flurabstand von 1,0 m einzuhalten.
Die Entwässerung müsste demzufolge zwangsläufig auf der Kasemattenseite erfolgen, was bei stärkeren Regenereignissen zu Überschwemmung der Kasematten führen kann und daher üblicherweise zur Vermeidung von Folgeschäden nicht vorgesehen ist. Des Weiteren schränken die Fundamente der Bauwerkspfeiler die Fläche weiter ein, sodass im Ergebnis ein nur ca. 40cm breiter Streifen zur Aufnahme der Entwässerungsanlage verbleibt. Dieser schmale Streifen ist jedoch nicht ausreichend für die unterirdisch erforderliche Entwässerungsdimensionierung (u. a. der Platzbedarf eines Trummenkörpers). Hier wird eine Sonderlösung für die Entwässerung erforderlich, eine Möglichkeit bietet der Einbau einer Linienentwässerung mittels Fertigrinnenelementen (z. B. von Firma Birco o.ä.).
Für die erforderliche Beleuchtung käme schlussendlich nur eine Montage am Viadukt selbst in Betracht. Dies wäre mit der Hamburger Hochbahn zu klären bzw. deren Zustimmung einzuholen. Zudem müsste eine weitergehende Prüfung der Möglichkeiten zur Einrichtung der nötigen Stromversorgung erfolgen.
Kosten:
In der Mitteilungsvorlage des Bezirksamtes Hamburg-Nord aus der Drs. 21-1052 war dem RegA BUHD ein grober Kostenrahmen über 60.000,- bis 70.000,- € mitgeteilt worden. Aufgrund der stark gestiegenen Baukosten, gerade in den letzten zwei Jahren, und der in der Mitteilung der Verwaltung zu Drs. 21-5097.1 dargestellten Erkenntnisse, ist der ermittelte Kostenrahmen nicht mehr aktuell.
Basierend auf den zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen und Zwangspunkten ergibt sich nach heutigem Stand folgende Kostenschätzung:
Herstellung des Weges
(inkl. Entwässerung): ca. 135.000 €
Beleuchtung: ca. 25.000 €
Baunebenkosten + Honorar für Ingenieurleistungen ca. 65.000 €
laufende Instandhaltung unbekannt
In Summe ist somit aufgrund der Komplexität für den Ausbau des Gehwegabschnittes mit Kosten in einer Gesamthöhe von rund 225.000,- € brutto zu rechnen.
Die laufenden Instandhaltungskosten sind, wie in der vorangegangenen Mitteilungsvorlage zur Drs. 21-1052, unbekannt. Jedoch ist davon auszugehen, dass die Unterhaltung der Entwässerungsanlage als Sonderkonstruktion erheblichen Mehraufwand und Mehrkosten verursachen wird, als die im Wegebau gängigen Entwässerungsanlagen.
Ergebnis
Mit Drs. 21-1830 wurde ein ReStra gerechter Ausbau der Wegeverbindung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten seitens N/MR2 und der Flächeneigentümerin BVM abgelehnt. Die nun erfolgte Prüfung hatte allein die technische Umsetzbarkeit unter den örtlichen Zwangspunkten mit Mindestanforderungen zum Inhalt. Die Querschnittsvorgaben der fachlichen Regelwerke wurden hierbei außer Betracht gelassen. Im Ergebnis ist die Absicht eines Ausbaus der Fläche weitaus aufwendiger als zunächst angenommen. Eine angemessene Herstellung ist mit erheblichen wirtschaftlichen Aufwand verbunden, wobei der Nutzen der Maßnahme außer Frage steht..
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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