Poppelauweg Nr. 3: Was passiert mit dem leerstehenden Gebäude? Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion
Im Poppelauweg Nr. 3 steht seit vielen Jahren ein Gebäude leer. Nachbarn beschweren sich über Lärmbelästigung, da dieses verlassene Gebäude offensichtlich von anderen Menschen genutzt wird, um sich dort gesellig niederzulassen. Das Gebäude verwittert zusehends. Es ist von einer großen Grünfläche umgeben, die ebenfalls in einem schlechten Zustand zu sein scheint. Der Boden ist voller Müll und übersäht mit Scherben und Plastikteilen.
Laut Geoportal Hamburg befindet sich das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, im Allgemeinen Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Bebauungsplan Langenhorn 71 ist die Fläche als „private Grünfläche / Dauerkleingärten“ ausgewiesen.
Ich frage daher das Bezirksamt:
Falls das Bezirksamt für die Verwaltung von Grundstück und Gebäude zuständig ist:
Anlage: Fotos
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