Planreife zum Vorhaben Mesterkamp (Barmbek-Süd 2) Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der Volt-Fraktion
Im Gebiet des Bebauungsplanes Barmbek-Süd 2 (Mesterkamp) wird derzeit bereits gebaut, allerdings gibt es noch keinen neuen rechtskräftig gültigen Bebauungsplan. Der aktuelle aus dem Jahr 1961 weist das Gebiet als “bleibende Fläche für besondere Zwecke” aus.
Nach Angaben der Webseite des Bezirks zum Bebauungsplan Barmbek-Süd 2 (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/hamburg-nord/barmbek-sued2-73168)lief die Beteiligung noch bis zum 16.01.2016. Auf der Seite werden keinerlei Informationen bzgl. einer möglichen Planreifeerklärung (anch §33 BauGB) hingewiesen.
Gemäß Bauprüfdienst BPD 2017-4 vom 25.07.2017 ist festgehalten, dass die “materielle Planreife [..] die Billigung durch das jeweils zuständige politische Gremium mit ein[schließt]”, in diesem Falle also Bezirksversammlung oder des von ihr ermächtigten Ausschusses. Ferner braucht es die formelle Planreife, sprich: alle erforderlichen Verfahrensschritte wie bspw. Öffentlichkeitsbeteiligung müssen abgeschlossen sein. Die zuvor gültige Fachanweisung hatte eine ähnliche Vorgabe.
Das Gremieninformationssystem liefert über die Vorlagensuche als letzte Behandlung die Vorlage 21-3672 vom 09.08.2022. Hier wurde eine zweite Beteiligung für August/ September 2022 angekündigt. Ferner wurde dort der bisherige Verlauf skizziert, aus dem auch keine frühere Planreifeerklärung (bspw. für Teilgebiete) sichtlich wurde.
Fragen:
Für die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)
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