21-1354

Parken auf dem Seitenstreifen der Drosselstraße ermöglichen
Gemeinsamer Antrag von GRÜNE- und SPD-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.08.2020
Sachverhalt

 

Im Mai 2020 wurde vor den Neubauten in der Drosselstraße 2 bis 2i der durch die Bauarbeiten beschädigte Gehweg wiederhergestellt. Es wurde vor dem Haus ein ausreichend breiter Fußweg, ein Fahrradhochbordweg und ein weiterer mit Gehwegplatten belegter Streifen ohne erkennbare Funktion hergestellt. Die Bordsteine wurden abgesenkt.

 

Zur Zeit wird der vordere Streifen von Pkw zum Parken genutzt. Es ist daher nicht ersichtlich, warum der Bereich, mit Ausnahme der noch zu bepflanzenden Flächen, nicht als Parkstreifen ausgeschildert und eindeutig hergerichtet wurde.

 

Aus unserer Sicht spricht nichts dagegen, den Streifen zum Parken frei zu geben und das ohnehin stattfindende Beparken zu legalisieren, sofern die Sicherheit insbesondere des Rad- und Fußverkehrs gewährleistet ist.

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob das Parken auf dem Gehweg in der Drosselstraße vor dem Gebäude Nr. 2 bis 2 i erlaubt und mit Zeichen 315 kenntlich gemacht werden kann.
  2. Dabei hat aus Sicht der antragstellenden Fraktionen die Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs oberste Priorität. Es muss gewährleistet sein, dass zur Vermeidung von Abbiege- und Dooring-Unfällen ein ausreichender Abstand parkender Fahrzeuge zur Einmündung Steilshooper Straße und zum Radweg eingehalten wird.
  3. Ist ein Beparken der Flächen nicht möglich, ohne Radfahrende zu gefährden, soll der Bereich wieder entsiegelt und bepflanzt werden. Ein Falschparken soll dann durch geeignete bauliche Maßnahmen verhindert werden.

 

Für die GRÜNE Fraktion Für die SPD-Fraktion

Simone Dornia Rüdiger Wendt