Parken am Mundsburger Damm an die Geschäftszeiten anpassen Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Letzte Beratung: 23.08.2021 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.5
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 14.06.2021 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages von GRÜNE-, SPD-, CDU- und FDP-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Änderung der Parkraumbewirtschaftung am Mundsburger Damm auf 09:00 Uhr bis 18 Uhr sinnvoll und machbar ist.
Begründung:
Auf der viel befahrenen Geschäftsstraße Mundsburger Damm erfolgt die Parkraumbewirtschaftung von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Sie hat u.a. auch den Sinn, Parkmöglichkeiten für die anliegenden Gewerbetreibenden anzubieten.
Die meisten Geschäfte in der Straße öffnen erst um 09.00 Uhr, daher sollte geprüft werden ob die Parkraumbewirtschaftung von 09:00 bis 18:00 Uhr ausreichend ist.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) sieht keinen Anlass zur Änderung der Bewirtschaftungszeiten.
Grundsätzlich ist in Hamburg im Jahr 2016 eine Vereinheitlichung der Bewirtschaftungszeiten auf werktags 9:00 bis 20:00 Uhr in ganz Hamburg erfolgt. In diesem Zuge wurde eine umfangreiche Beteiligung aller Straßenverkehrsbehörden der örtlichen Polizeikommissariate durchgeführt, sodass mögliche und notwendige Abweichungen von der einheitlichen Bewirtschaftung einbezogen wurden. Hier wurde explizit die Bewirtschaftung im Mundsburger Damm mit 8:00 bis 18:00 Uhr berücksichtigt. Bereits in 2016 bestand ein großer Parkdruck in den angrenzenden unbewirtschafteten Wohngebieten, sodass sich für die aktuell vorherrschende Bewirtschaftungszeit entschieden wurde.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms
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