Öffentliche Toilette im Friedrichsberger Park errichten Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie
Letzte Beratung: 29.01.2025 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 6.1
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 20.11.2024 mit oben genannter Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Der Herr Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich bei den öffentlichen Stellen dafür einzusetzen, dass: wie in der Drucksache 21-0289 beschlossen, im Friedrichsberger Park eine öffentliche Toilette errichtet wird.
Hintergrund:
Der Friedrichsberger Park ist ein Mittelpunkt des öffentlichen Lebens. Es gibt die S-Bahn Friedrichsberg auf der östlichen Seite und einem Spielplatz sowie überdachter Sitzbanken im westlichen Teil. Gerade im Sommer hat der Friedrichsberger Park sehr viele Besucher die sich lange dort aufhalten, zum Beispiel zum Sport, Grillen, oder spielen. Um die Sauberkeit des Parks zu bewahren, Besuchern eine Möglichkeit zur Erleichterung zu schaffen und die Inklusion aller Menschen im Park zu erhöhen, ist eine öffentliche Toilette unabdinglich.
Der KUM hat bereits in seiner Sitzung am 11.09.2019 einstimmig beschlossen, u.a. den Friedrichsberger Park als neuen Standort für Öffentliche Toiletten vorzuschlagen. Mit der zur Kenntnis vorgelegten Drucksache 21-1043 vom 02.04.2020 nahm der Hauptausschuss am 16.04.2020 von der Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie zu dem Antrag Kenntnis.
Leider sind bislang noch keine Toiletten im Friedrichsberger Park aufgestellt, auch vorbereitende Baustellen gibt es dort nicht. Und aus der Antwort auf die SKA 22/15919 vom 06.08.2024 (CDU-MdHBs Andre Trepoll und Sandro Kappe) ist zu entnehmen, dass der Friedrichsberger Park derzeit wohl noch nicht als zukünftiger Standort für eine öffentliche Toilette angedacht ist.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Gegenüber der Bezirksversammlung Hamburg-Nord hatte die BUKEA zuletzt im Rahmen der BV-Drs. 21-3112 im Jahr 2022 die begrenzten Möglichkeiten dargestellt, zusätzliche öffentliche Toilettenanlagen in Zuständigkeit der Stadtreinigung Hamburg (SRH) für den Bau, Betrieb und Unterhaltung öffentlicher Toiletten zu errichten bzw. zu übernehmen und dauerhaft zu betreiben. Seinerzeit war daher die Übernahme eine bestehenden bezirklichen Markt-WC Anlage als öffentliche Toilettenanlage abzulehnen.
Diese Sachlage besteht seitdem dem Grunde nach fort und wird fortlaufend hamburgweit den Bezirksversammlungen bei gleichartigen Beschlussempfehlungen kommuniziert. Sie wird nachstehend aktualisierend zusammengefasst:
Die der BUKEA für Baumaßnahmen, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Toiletten durch die SRH zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen sind begrenzt. Die Übernahme weiterer Anlagen in die Verantwortung der SRH ist kurz- und mittelfristig aufgrund vollständig für den Bestand gebundener konsumtiver Mittel für Betrieb und konsumtive Sanierungsmaßnahmen nicht möglich. Ebenso wird das Investitionsbudget in den nächsten Jahren für Sanierungen im Bestand der bereits der BUKEA zugeordneten öffentlichen Toilettenanlagen benötigt.
Aufgrund der hohen Kosten, die mit Bau und Unterhaltung von öffentlichen Toiletten verbunden sind, wäre auch dauerhaft nur eine begrenzte Anzahl von Vorhaben umsetzbar. Eine Realisierungsmöglichkeit für weitere öffentliche Toilettenanlagen im Hamburger Stadtgebiet besteht ausschließlich, wenn es gelingen sollte, zusätzliche Ermächtigungen einzuwerben.
Für diesen Fall stünde eine Neuerrichtung im Friedrichsberger Park neben weiteren bezirksseitig kommunizierten Bedarfen sowie den aus anderen Bezirken signalisierten Bedarfen und unter dem Vorbehalt einer wirtschaftlichen Realisierungsmöglichkeit sowie der Prüfung der baulichen bzw. vertraglichen Umsetzbarkeit. Gesehene Bedarfe wären insgesamt zu priorisieren, bezirksseitig durch zu erwartende Nutzungszahlen zu begründen und auf Umsetzbarkeit seitens SRH und BUKEA zu überprüfen.
Die BUKEA sieht daher keine Möglichkeit, der Beschlussempfehlung zu folgen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine
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