20-4542

Öffentlich geförderte Wohnungen auch für Fuhlsbüttel/Langenhorn Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Trotz anderslautender Zusagen (siehe Drucksache 21/1838, Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen) und auch anderslautender Äußerungen, sollen die Wohnungen, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Fuhlsbüttel 23/ Langenhorn 83 entstehen werden, im Anschluss an die Nutzung für die öffentliche Unterbringung doch nicht dem Wohnungsmarkt als öffentlich geförderte Wohnungen zur Verfügung stehen.

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Stadtentwicklungsausschuss beschließen:

 

  • Die vertragliche Gestaltung zwischen der Stadt Hamburg und dem Investor soll in jedem Fall der Aussage der Drs. 21/1838 entsprechen, die in Aussicht stellt, dass die Wohnungen, die als Folgeunterkünfte erstellt werden, im Anschluss den Wohnungsmarkt mit öffentlich geförderten Wohnungen entlasten.

 

  • Sollte es vertraglich nicht möglich sein, den Investor im Anschluss an die Vermietung an f & w für weitere 15 Jahre zu verpflichten, geförderten Wohnungsbau im 1. Förderweg zur Verfügung zu stellen, wird der Bezirksamtsleiter gebeten, sich dafür einzusetzen, dass weitere Optionen geprüft werden, um Mieten im Sinne des 1. Förderweges an dem Standort für den Zeitraum von 15 Jahren zu gewährleisten.


 

Begründung:

Es handelt sich hier um ein städtisches Grundstück, dass veräußert wird. Es muss zwingend dafür Sorge getragen werden, dass auch hier öffentlich geförderter Wohnraum entsteht, bzw. die künftigen Mieten denen im 1. Förderweg entsprechen. Die Tatsache, dass die Wohnungen zunächst an f & w vermietet werden, darf das künftige Mietenniveau nicht in die Höhe treiben!

 

Elisabeth Voet van Vormizeele

Sprecherin der CDU-Fraktion im
Stadtentwicklungsausschuss

 

Anhänge

 

Keine