Öffentlich geförderte Wohnungen auch für Fuhlsbüttel/Langenhorn Antrag der CDU-Fraktion
Trotz anderslautender Zusagen (siehe Drucksache 21/1838, Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen) und auch anderslautender Äußerungen, sollen die Wohnungen, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Fuhlsbüttel 23/ Langenhorn 83 entstehen werden, im Anschluss an die Nutzung für die öffentliche Unterbringung doch nicht dem Wohnungsmarkt als öffentlich geförderte Wohnungen zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund möge der Stadtentwicklungsausschuss beschließen:
Begründung:
Es handelt sich hier um ein städtisches Grundstück, dass veräußert wird. Es muss zwingend dafür Sorge getragen werden, dass auch hier öffentlich geförderter Wohnraum entsteht, bzw. die künftigen Mieten denen im 1. Förderweg entsprechen. Die Tatsache, dass die Wohnungen zunächst an f & w vermietet werden, darf das künftige Mietenniveau nicht in die Höhe treiben!
Elisabeth Voet van Vormizeele
Sprecherin der CDU-Fraktion im
Stadtentwicklungsausschuss
Keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.