Nutzung des Grundstücks Loogestraße als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung Anhörung gemäß § 28 BezVG
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration bittet um Stellungnahme für den
Standort Loogestraße binnen Monatsfrist gem. § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dagmar Wiedemann
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