Neue Fußgängerquerung Falkenried - Ergänzende Hinweise zur Kenntnisnahmeverschickung (Drs. 21-3695)
Für die am 16.08.2022 verschickte und am 29.08.2022 im RegA EWi vorgestellte Maßnahme Neue Fußgängerquerung Falkenried wurden verschiedene Varianten geprüft und mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK 23) abgestimmt. In der Sitzung des RegA EWi wurde die Verschickung behandelt und es wurden insbesondere zwei Aspekte diskutiert, zu denen der Ausschuss eine andere Einschätzung vertrat. Hierzu möchte das Bezirksamt hiermit erläuternd Stellung nehmen, auch um mögliche Missverständnisse auszuräumen.
Die in den ersten Varianten vorgeschlagene Aufpflasterung im Querungsbereich wurde im Rahmen der Vorabstimmung mit dem PK, dem planenden Ing.-Büro und der Wegeunterhaltung diskutiert. Im Ergebnis wurde die Aufpflasterung nach den Gesprächen wieder verworfen, da hierzu Konfliktpunkte identifiziert wurden. So signalisiert eine Teilaufpflasterung den Fußgänger:innen eine Bevorrechtigung im Bereich der neuen Querungshilfe, welche es rechtlich gesehen nicht gibt. Zudem liegt die Querung so nahe an der Einmündung, dass auch für den KFZ-Verkehr die bislang eindeutige rechts-vor-links Regelung nicht mehr eindeutig wahrnehmbar wäre. Daraus resultiert ein Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmenden.
Zudem ist festzuhalten, dass eine Teilaufpflasterung höhentechnisch für Fußgänger:innen keinen Vorteil gegenüber der final geplanten Bordsteinabsenkungen auf +3 cm bietet – gleichzeitig wäre sie für die durch den Falkenried verlaufende Veloroute eher nachteilig. Und schließlich meldete auch die Wegeunterhaltung aufgrund der Belastung durch den KFZ-Verkehr und der schlechten Erfahrung mit anderen unterhaltungsintensiven Aufpflasterungen (z.B. Eppendorfer Weg/Lehmweg) Bedenken an.
Auch eine mögliche Einengung des Straßenquerschnittes auf 4,50 m wurde diskutiert. Hier hat das PK aber Bedenken angemeldet, da dies den Einmündungsbereich unübersichtlich machen würde und durch den nur noch eingeschränkt möglichen Begegnungsverkehr Konflikte bei Abbiegevorgängen zu erwarten wären, die zu Blockierungen oder sogar Unfällen genau im Bereich der Querungshilfe führen könnten. Auch diese Argumentation kann von Seiten des Bezirksamtes nachvollzogen werden, zumal auch hier keine wesentlichen Vorteile für die Fußgänger:innen zu sehen sind: weiterhin bleibt es erforderlich, ankommende Kfz von beiden Seiten zu beachten und ihnen Vorrang zu gewähren.
Für die finale Version wurde eine Lösung gefunden, bei der der neue Bordverlauf auf Höhe der alten Markierung der Parkstände angelegt wird und somit im Vergleich zur Bestandssituation bereits vorgezogen ist, gleichzeitig aber die Fahrbahnbreite gegenüber dem Bestand erhalten bleibt. Dadurch erhält der Knotenpunkt für alle Verkehrsteilnehmenden gut nachvollziehbare Bordverläufe und ein Begegnen im Bereich der Querung bleibt möglich.
Die final verschickte Variante stellt somit das Einvernehmen der an der Planung Beteiligten dar und ist nicht auf einseitige Ablehnung von Seiten des PK zurückzuführen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine