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Nachfragen zum Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude vom 23.01.2023

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

In der Niederschrift der Sitzung des Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude vom 23.01.2023 wurden einige Protokoll-Notizen angefügt, die Fragen aufwerfen.

Da davon ausgegangen werden muss, dass bei der nächsten Sitzung kein Mitarbeiter des Fachamts MR teilnimmt, erfolgen die Nachfragen daher nun als kleine Anfrage.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Zu 2: Das Bezirksamt hat über den „Rahmenvertrag für Lieferung und Einbau von Absperrelementen 2021 – 2023“ mehrere Maßnahmen beauftragt:
    1. Welche Maßnahmen wurden jeweils pro Quartal seit 2021 gemeldet?
    2. Wann wurden die benannten Maßnahmen jeweils umgesetzt?
    3. Welche Maßnahmen wurden bisher jeweils noch nicht umgesetzt und aus welchen Gründen jeweils?

 

  1. Zu 4.1: Im Protokoll wird auf den Leitfaden des VCD (Verkehrsclub Deutschland) verwiesen:
    1. Ist es korrekt, dass die Stadt Hamburg seit mehr als 10 Jahren das Aufstellen von Fahrradhäuschen auf Basis eines rein privaten Leitfadens prüft und genehmigt? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Basis erfolgt dieses?
    2. Wenn nicht, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Bezirksamtes dar und auf welcher Basis wurden die Anträge jeweils geprüft?

 

  1. Zu 5.3: Das Bezirksamt hat angemerkt, dass „die Formulierungen in den alten B-Plänen seien unzureichend. Man könne die Grundeigentümer*innen aufgrund dieser Formulierung rechtlich nicht zwingen.“
    1. Wie müsste eine rechtlich zwingende Formulierung aussehen?
    2. Wieso reicht die Formulierung in der Begründung zum Bebauungsplan Winterhude 20 in Kapitel „4.6 Gehrechte“ nicht aus?

 

 

Anhänge

 

Keine   

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