Missachtung von Bürgerbeteiligung
Weisungen des Senats an Bezirksamt und Bezirksversammlung Hamburg-Nord jetzt Farbe bekennen!
Antrag der CDU-Fraktion
Mitten in den Hamburger Sommerferien 2017 kündigte der rot-grüne Senat an, das Bezirksamt mit einer Senatsdrucksache „Anweisung an das Bezirksamt Hamburg-Nord zum Bebauungsplanverfahren Winterhude 23“ anweisen zu wollen, dort Planrecht für den Bau von bis zu 120 Wohnungen zu schaffen. Mit dieser Weisung sollte bereits der 4. Bebauungsplan im Bezirk Hamburg-Nord per Weisung den in § 32 BezVG geregelten Rechten der Bürgerinnen und Bürger entzogen werden.
Es ist an der Zeit, zu dieser Sachlage eine unmissverständliche Beschlusslage der Bezirksversammlung herbeizuführen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Nord beschließen: die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord wird aufgefordert:
• sich beim Senat dafür einzusetzen, dass von der Möglichkeit der Weisung an das Bezirksamt und die Bezirksversammlung bezüglich des Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 23 auch zukünftig Abstand genommen wird;
• sich beim Senatsamt dafür einzusetzen, künftig auf Weisungen gem. § 42 BezVG zu verzichten, wenn nicht tatsächlich ein begründetes gesamtstädtisches Interesse besteht.
• sich beim Senat dafür einzusetzen, dass vor Erteilung einer Weisung gem. § 42 BezVG der Dialog mit der Bezirksverwaltung und mit der Bezirksversammlung gesucht wird.
• sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirkes gem. § 32 BezVG beachtet werden und dieses vom Gesetzgeber ausdrücklich geschaffene Instrument der Mitbestimmung nicht leichtfertig außer Kraft gesetzt wird.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Dr. Andreas SchottBernd Kroll
Fraktionsvorsitzender