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Mehr Sicherheit für Kita-Kinder Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 04.04.2022 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 7.2

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 07.02.2022 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einsetzen, dass im Kapstadtring, mindestens in dem Abschnitt vor den Kindertagesstätten, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 angeordnet wird. 

 

Begründung:

Der Kapstadtring erfährt durch die Erschließung des Pergolenviertels sowie durch den Neubau des Holiday Inn Hotels und des Bürogebäudes der Signal Iduna eine erhöhte Verkehrsfrequentierung. Am Kapstadtring liegen mit der Kita Kinderzimmer Rübenkamp und Villa Luna Bilinguale Kita gleich zwei Kindertagesstätten, dessen Kinder als besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer gelten.

Aktuell gilt für den gesamten Kapstadtring Tempo 50. Um der besonderen Verantwortung für die schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmer Rechnung zu tragen, sollte für den Kapstadtring Tempo 30 angeordnet werden.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

 

 

 

Die Verkehrsdirektion 51 nimmt unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 33 wie folgt Stellung:

 

1. Ausgangslage

Mit dem o.g. Beschluss wird die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke in dem Kapstadtring vor zwei Kitas gefordert.

 

2. Bewertung

Bei dem Kapstadtring handelt es sich um eine Ring-Straße, die hauptsächlich von Anliegerverkehr und nicht von Durchgangsverkehr befahren wird. Hierbei steht bei den Verkehrsteilnehmern oftmals die Parkplatzsuche im Vordergrund, weshalb hierdurch schon mit niedriger Geschwindigkeit gefahren wird. Für ein niedriges Geschwindigkeitsniveau sorgen dazu noch zwei 90-Grad Kurven, sowie zwei Fußgängerüberwege. Mittels eines angebrachten Verkehrsstatistikgerätes im Kapstadtring in Höhe Überseering 10a konnte im Zeitraum vom 28.02. - 07.03.2022 festgestellt werden, dass die durchschnittliche Geschwindigkeit in Richtung Dakarweg bei 24 km/h lag und in Gegenrichtung bei 30 km/h lag. Die prozentuale Geschwindigkeitsübertretung betrug hierbei 0,37 %, bzw. 1,28 %.

 

Die Anordnung vom Tempo 30-Strecken gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern ist in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geregelt.

 

Mit der Neuregelung ist kein Automatismus verbunden, dass Tempo 30 vor den genannten Einrichtungen stets anzuordnen ist. Gemäß dem inhaltlich unveränderten § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen weiterhin nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dies gilt auch bei der Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich der in Rede stehenden Einrichtungen. Somit sind weiterhin auch in diesen Fällen jeweils eine Einzelfallprüfung und eine Gesamtabwägung notwendig.

 

Im Fall der Kita „Villa Luna“, Kapstadtring 4, fehlt der in den HRVV geforderte direkte Zugang. Dieser liegt abgesetzt vom Kapstadtring im Caracasweg (Fußweg). Nach Angaben der StVB des PK 33, haben Besucher zudem die Möglichkeit auf dem Gelände der Telecom AG (Kapstadtring 2) zu parken.

 

Bei der Kita „Kinderzimmer Rübenkamp“, Überseering 10a, liegt der Zugang im Kapstadtring. Hier befindet sich der Eingang zur Kita auf dem Parkplatz. Eine direkte Verkehrsbeziehung des ca. 40 Meter weit vom Kapstadtring entfernten Zugang ist somit nicht vorhanden. Der direkte Zugang i.S. der HRVV ist somit nicht vorhanden. Im Übrigen konnte durch eigene Beobachtungen und durch Angaben der StVB des PK 33 festgestellt werden, dass Eltern den direkt vor dem Objekt befindlichen Besucherparkplatz nutzen, bzw. ihre Fahrzeuge im vor dem Objekt befindlichen Parkstreifen abstellen. Zu Fuß ankommende Eltern mit Kindern konnten nicht festgestellt werden.

 

3. Fazit

Der Einrichtung einer Tempo 30-Strecke vor der zur Rede stehenden Kitas ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Andere Gründe für eine Geschwindigkeitsreduzierung, wie z.B. durch ein auffälliges Verkehrsunfalllagebild, oder wegen zu hoher Geschwindigkeiten, sind nicht erkennbar.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

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