Mehr Ruhe für die Anwohner*innen in der Hellbrookstraße:
Tempo 30 zwischen Rübenkamp und Fuhlsbüttler Straße
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Letzte Beratung: 17.08.2020 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.2
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 08.06.2020 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Die Verwaltung wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Empfehlung der Verkehrsdirektion umgesetzt und der Straßenabschnitt der
Hellbrookstraße zwischen Rübenkamp und Fuhlsbüttler Straße in eine Tempo-30-Zone überführt werde.
Begründung:
Aufgrund der Forderung vieler Bürger*innen und wegen der dortigen Kinderbetreuungseinrichtung hatten SPD und GRÜNE für den Abschnitt der Hellbrookstraße zwischen Rübenkamp und Fuhlsbüttler Straße ein Tempolimit 30 beantragt. Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg folgte am 02.09.2019 dem Antrag.
Mit Drucksache 21-0724 hat die Verkehrsdirektion nun die Überführung des Straßenabschnittes in eine Tempo-30-Zone angeregt.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Der Straßenabschnitt der Hellbrookstraße zwischen Rübenkamp und Fuhlsbüttler Straße wird täglich von ca. 3.600 Kraftfahrzeugen (1 % Schwerlastanteil) befahren. Bei dem vorhandenen Straßenbelag handelt es sich um Kopfsteinpflaster, das beim Befahren für eine erhöhte Lärmbelastung sorgt. Derzeit wird der Abschnitt nicht von Linienverkehren des Öffentlichen Personennahverkehrs befahren. Zukünftig plant die Hochbahn hier ein bis zwei Stadtbuslinien,
welche ca. alle 10 Minuten fahren. Der Abschnitt befindet sich im sogenannten Strategienetz. Einer Tempo-30-Zone kann aus Sicht der Verkehrsbetriebe dennoch zugestimmt werden.
Die fachliche und finanzielle Umsetzung liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamtes. Eine
Stellungnahme der Feuerwehr zu einer Verkehrsberuhigung in den genannten Abschnitten steht noch aus.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms
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