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Martinistraße: Den Schutz besonderer Einrichtungen auch in Hamburg-Nord verwirklichen! Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 28.05.2018 mit dem o.g. Thema auf Grundlage eines Antrages der SPD- und Grüne-Fraktion befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung setzt sich bei den zuständigen Behörden dafür ein, dass in der Martinistraße im Abschnitt zwischen Tarpenbekstraße und Hoheluftchaussee streckenbezogen Tempo 30 angeordnet wird.

 

2. Sollte die zuständige Behörde den Schutz sozialer Einrichtungen zu Gunsten einer Regelgeschwindigkeit von 50km/h zurückstellen, wird diese aufgefordert, darzulegen, welche tatsächlichen Auswirkungen die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke in diesem Abschnitt insbesondere für den Busverkehr hätte. Der bloße Verweis auf den vorhandenen Busverkehr und dessen Taktung wird vom Ausschuss als ungenügend betrachtet.“

 

Begründung:

Im Dezember 2016 ist eine Novelle der StVO in Kraft getreten, die den besonderen Schutz von sozialen Einrichtungen vor den Auswirkungen des motorisierten Verkehrs voran bringen soll. Erreicht werden soll dies durch die Umkehrung der Verhältnisse auf der Straße: Vor sozialen Einrichtungen wie Krankenhäusern, KiTas, Schulen und Senioreneinrichtungen soll Tempo 30 die Regelgeschwindigkeit sein.

Die Antragsteller erwarten eine zügige Einführung der neu eingeführten Schutzvorschriften auch in Hamburg-Nord, denn auch hier gibt es viele Straßen, an denen oben genannte Einrichtungen liegen.

Insbesondere die Martinistraße entspricht den Schutzzielen der Novelle. Sie ist - zumindest in einem längeren Abschnitt - praktisch ausschließlich von besonders schützenswerten Einrichtungen eingerahmt. Im Abschnitt zwischen Tarpenbekstraße und Hoheluftchaussee befinden sich das UKE mit zwei Zu- und Ausfahrten für Rettungswagen, eine Kirche, ein Alten- und Pflegeheim, der Eppendorfer Park mit einer Kindertageseinrichtung, die Stadtteilschule Eppendorf mit zwei Standorten und eine weitere KiTa.

Zusätzlich zu den besonders zu schützenden Einrichtungen wird der Busverkehr auf diesem 1,1 km langen Abschnitt durch fünf Querungen - zwei davon LSA geregelt - sowie vier Bushaltestellen gebremst, so dass eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h in der Praxis sehr unwahrscheinlich ist.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

 

Anhänge

 

Keine