Maienweg 132 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.01.2024, Änderung der Beschilderung aufgrund des OVG-Urteils, Az.: 3 Bf 68/22
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über beigefügte Straßenverkehrsbehördliche Anordnung.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz