21-3973

Lückenschluss Maienweg: Antwort zur Drs. 21-3511.1 Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Beschlussempfehlung Ausschuss

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06.12.2022
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in

seiner Sitzung am 21.11.2022 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen

Antrages von GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende

Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Das Bezirksamt erstellt eine Verkehrsstudie und prüft dabei insbesondere:
    1. Wie viele Parkplätze fallen weg und können einzelne Parkplätze zwischen den Bäumen geschaffen werden?
    2. Würde ein Hochbord-Radweg die Wahrscheinlichkeit für Radverkehrsanlagen erhöhen, da so näher an die Bäume gebaut werden könnte, ohne die Wurzeln zu schädigen?
    3. Können die geplanten Querungshilfen durch eine Ampel ersetzt werden, um Platz zu sparen?
  1. Das Bezirksamt prüft, ob die Maßnahme für das Bündnis für den Radverkehr angemeldet werden kann.
  2. Das Bezirksamt prüft zudem die Einrichtung einer provisorischen Haltestelle Nesselstraße Richtung Ohlsdorf inklusive einer Querungshilfe.

 

 

Begründung:

 

Mit Drucksache 21-3511.1 [1] antwortete das Bezirksamt auf einen Beschluss des Regionalausschusses vom Mai dieses Jahres. Vielen Dank für eine erste Einschätzung im Hinblick auf die Überplanung des Radweges am Maienweg zwischen Sengelmannstraße und Nesselstraße!

Da, wie im ersten Antrag bereits dargelegt, die bisherige Planung den Radverkehr in keiner Weise berücksichtigt, bitten wir das Bezirksamt weiter zu prüfen, wie die Umsetzung des Lückenschlusses für den Radverkehr gelingen kann.

Darüber hinaus kann aktuell stadtauswärts Richtung Ohlsdorf die Bushaltestelle Nesselstraße nicht angefahren werden. Aufgrund der langen Planungs- und Bauphase bitten wir zu prüfen, ob das Bezirksamt hier eine provisorische Bushaltestelle einrichten kann, damit die Anbindung an den ÖPNV für ein sehr großes Wohngebiet gewährleistet ist. Dabei sollte auch geprüft werden, ob es für Fußgänger*innen die Möglichkeit einer Querungshilfe gibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012154

 

Anhänge

 

Keine