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Die Mobilitätswende auch für Ohlsdorf: Sicheren Radverkehr am Maienweg sicherstellen! Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 24.10.2022 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.3

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß-Borstel hat sich in seiner Sitzung am 30.05.2022 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Alle zukünftigen Radverkehrsanlagen am Maienweg müssen eine sichere, komfortable und schnelle Führung des Radverkehrs zulassen.

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten gegenüber dem Regionalausschuss Möglichkeiten aufzuzeigen, die für die Erschließungsplanung „Am Weißenberge“ im Maienweg beidseitige Radverkehrsanlagen im Abschnitt zwischen Nesselstraße und östlicher Planungsgrenze ermöglichen. Diese Möglichkeiten sollten auch geeignet sein, perspektivisch bis Am Hasenberge weitergeführt werden zu können.

 

Hintergrund:

 

Im Rahmen des Bebauungsplanes Ohlsdorf 26 entstanden und entstehen im westlichen Ohlsdorf rund um die Straßen Am Weißenberge und Nesselstraße zahlreiche neue Wohnungen. Wie für alle Neubaugebiete hat das Bezirksamt auch für dieses eine Verkehrserschließung geplant. Diese Verkehrsplanungen umfassen neben den neuen bzw. überarbeiteten Straßen Am Weißenberge und Nesselstraße auch einen Abschnitt des Maienweges. Die Planungen wurden am 24. März 2014 im Regionalausschuss vorgestellt. [1]

 

Umgesetzt wurden die Planungen für den Maienweg jedoch bislang nur in einem sehr kleinen Abschnitt, da das Bezirksamt den finalen Ausbau der Straßenflächen erst nach Beendigung der Hochbautätigkeiten vornehmen möchte.

Die damals vorgestellten Planungen für den Maienweg sehen auf der Südseite einen Radfahrstreifen und auf der Nordseite westlich der Nesselstraße einen Hochbordradweg hinter den Bäumen vor. Östlich der Nesselstraße bis zur Planungsgrenze, kurz hinter der Getrud-Meyer-Straße, ist auf einer Länge von ca. 130m jedoch keinerlei Radverkehrsanlage vorgesehen. Das bedeutet Tempo 50 Mischverkehr mit zahlreichen Autos auf der Fahrbahn. Alternativ wird den Radler*innen eine Ausweisung „Radfahrer frei“ auf dem Gehweg angeboten.

Diese „Angebote“ werden dem Ziel einer Verkehrswende beide nicht gerecht und gefährden den Radverkehr: Zusammen mit täglich 24.000 Kfz bei Tempo 50 auf ein und derselben Verkehrsfläche zu fahren und entsprechend Drängelei und knappe Überholvorgänge über sich ergehen zu lassen, ist nicht nur für Senior*innen und Jugendliche wenig attraktiv.

Fußwege sind die einzige Verkehrsfläche, die für Kinder sowie Menschen mit Rollator oder Rollstuhl zur Verfügung steht. Eine der häufigsten Klagen von Vertreter*innen des Fußverkehrs ist die über Radelnde auf Gehwegen. Rad- und Fußverkehr auf eine gemeinsame knappe Fläche am Rand zu verdrängen, darf hier daher nicht die Lösung sein!

Da die Planung noch nicht umgesetzt wurde, muss das Bezirksamt die Chance nutzen, die Planung vor Umsetzung so zu überarbeiten, dass sie mit den Zielen einer Mobilitätswende und der Sicherheit für Fuß- und Radverkehr besser im Einklang stehen.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Das Bezirksamt teilt die Auffassung des Ausschusses, dass die bisher nicht umgesetzte Planung für den Maienweg im Bereich der Erschließung des B-Plangebiets Ohlsdorf 26 (Am Weißenberge) nicht den aktuellen Anforderungen an eine sichere, komfortable und schnelle Führung des Radverkehrs entspricht.

Es wurde daher eine erste Prüfung der Möglichkeiten in diesem Bereich und darüber hinaus bis zum Knotenpunkt Am Hasenberge durchgeführt. Da hier nur eingeschränkt Vermessungsdaten und weitere, für eine detaillierte Analyse notwendige Grundlagen vorliegen, ist diese Prüfung als vorläufig und überschlägig einzustufen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine beidseitige Radverkehrsanlage im Maienweg zwischen Sengelmannstraße und Am Hasenberge unter folgenden Rahmenbedingungen möglich erscheint:

  • Um die erforderliche zusätzliche Fläche zu generieren, ist eine Aufweitung des Straßenraums erforderlich. Da ein Fällen (einer) der beidseitig vorhandenen Baumreihen angesichts des auch durch die bestehende Beschlusslage der Bezirksversammlung bestätigten Ziels des Baumerhalts nicht infrage kommt, ist dies nur über die Einbeziehung des südöstlich gelegenen Parkstreifens möglich. Dies hätte die Auflösung von mehr als der Hälfte der bestehenden Parkstände in diesem Straßenzug zur Folge.
  • Angesichts der erforderlichen Breite für den Kfz-Verkehr mit dem vorhandenen Schwer- und Busverkehr können die Radverkehrsanlagen nur mit Einschränkungen den aktuellen Anforderungen der ReStra gerecht werden: die Regelbreite (bspw. Radfahrstreifen 2,50m) ist nicht umsetzbar, in Teilen dürfte sogar nur wenig mehr als das Mindestmaß (z.B. Radfahrstreifen 1,85m) möglich sein.
  • Die Prüfung konnte noch keine gesicherten Erkenntnisse bezüglich der auf der südöstlichen Straßenseite gelegenen Bäume erbringen. Ob und wie nah die Fahrbahn in Richtung der Bäume erweitert werden kann, ist daher erst in einer Detailprüfung ermittelbar, die in einem nächsten Schritt erfolgen müsste. Die daraus abgeleiteten Kenntnisse insbesondere zu den Wurzelräumen könnte Einfluss auf die Art der Radverkehrsanlage, aber auch eine Reduzierung der zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite zur Folge haben.

 

Sollte der RegA FOLAG unter den genannten Rahmenbedingungen weiterhin eine Überplanung des genannten Straßenraums wünschen, würde das Bezirksamt die personellen und finanziellen Möglichkeiten zur Aufnahme einer detaillierten Planung prüfen. Dies würde auch eine Abstimmung mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zur Anmeldung im Bündnis für den Rad- und Fußverkehr beinhalten.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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