21-1323

Lokale Wirtschaft in Corona-Zeiten unterstützen!
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 19.08.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung Ö 7.2

Sachverhalt

 

Die Bekämpfung von Covid-19 bringt für alle Menschen teils erhebliche Einschränkungen im Alltag mit sich. Besonders betroffen sind Unternehmer*innen, die Einzelhandels- und Dienstleistungsgeschäfte und Gaststätten betreiben. Hier kommt es aufgrund notwendiger behördlicher Auflagen zu teils starken Beschränkungen des Geschäftsbetriebs: Die zulässige Zahl der Kund*innen oder Gäste, die gleichzeitig in der Lokalität anwesend sind, ist reduziert und es gelten besondere Hygienevorschriften für die Angestellten.

Eine zusätzliche Belastung stellt es dann dar, wenn im Straßenraum umfangreiche Sanierungsarbeiten geplant sind. Auch ohne pandemiebedingte Beschränkungen stellen Umbauphasen immer eine besondere Belastung für die ansässige Wirtschaft dar, da baubedingte längere Zufahrtsbeschränkungen sich zum Beispiel negativ auf das Kund*inneninteresse auswirken können sowie Einschränkungen bei der Anlieferung mit sich bringen können.

Da ein umfassender Umbau des Straßenraums immer aus gutem Grund, beispielsweise zur Verbesserung von Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität, erfolgt, ist eine Absage oder Verschiebung der Maßnahmen nicht immer sinnvoll und umsetzbar. Gleichwohl vorhandene Spielräume für Verschiebungen sollten genutzt werden. Ebenso ist eine Unterstützung der durch Covid-19 ohnehin belasteten lokalen Wirtschaft in nicht verschiebbaren Umbauphasen sinnvoll. Beispielsweise könnte durch die Unterstützung von innovativen Aktionen und Werbemaßnahmen das Kund*inneninteresse gesteigert werden.

 

 

 

 Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Nord beschließen:

Die jeweils zuständigen Stellen werden gebeten, folgende Punkte zur Unterstützung des von umfangreichen Baumaßnahmen im Straßenraum betroffenen Gewerbes und der Gastronomie umzusetzen:

  1. Es wird geprüft ob bis zu den Sommerferien 2021 geplante Baumaßnahmen im Straßenraum, die zu einer längeren und deutlichen Beeinträchtigung ansässiger Unternehmen aus Handel, Dienstleistung und Gastronomie führen könnten, auf die Zeit danach verschoben werden können. Die jeweiligen Regionalausschüsse werden über das Ergebnis dieser Prüfung informiert.
  2. Sollte eine Verschiebung aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, sollen betroffene Unternehmen der genannten Branchen und deren lokale Zusammenschlüsse (wie z.B. Interessengemeinschaften) unbürokratisch finanzielle Unterstützung beantragen können, um Maßnahmen umzusetzen, die die während der Bauphase unvermeidlichen Einschränkungen ausgleichen helfen (z.B. Werbeaktionen, Plakate/Banner/etc. mit Hinweisen zur Erreichbarkeit während des Bauzeit).
  3. Der Senat wird daher darum gebeten, ggf. aus Covid-19-Mitteln einen entsprechenden Fonds aufzulegen und für die Vergabe der Gelder ein unbürokratisches Verfahren vorzusehen.

 

Für die GRÜNE Fraktion Für die SPD-Fraktion 
Timo B. Kranz Angelika Bester

Carmen Möller Rüdiger Wendt

 

Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Bei der Koordinierung von Baumaßnahmen sind viele verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Das Zusammenspiel ist komplex und erfordert daher einen hinreichend langen Vorlauf. Dies gilt im Übrigen auch für die Planung der Baumaßnahmen selbst. Diese Gemengelage führt dazu, dass Maßnahmen im dynamischen Koordinierungsnetz in der Regel schon langfristig abgestimmt und vielfach miteinander verknüpft sind. Es ist daher nicht möglich, kurzfristig anhand eines neugewichteten Prüfkriteriums (Beeinträchtigung Handel, Dienstleistung, Gastronomie), die Koordinierung erneut vorzunehmen und bereits getroffene Verabredungen in Frage zu stellen. Dies würde zu einer deutlichen Verschlechterung der verkehrlichen Situation führen, sowie zu erhöhten Kosten aufgrund von erforderlichen Neuplanung und möglichem Vertragsänderungen z.B. hinsichtlich der Bauzeiten und ist daher nicht zielführend. Im Übrigen stellt das, was derzeit geplant bzw. koordiniert ist, das Gerüst der Koordination für die nächsten Jahre dar. Eine deutliche Veränderung würde sich damit in die nächsten Jahre fortpflanzen und die Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen sowie die verkehrliche Situation auch in der Zukunft negativ beeinflussen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

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