Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Anhörung gem. § 14 PBefG zum Antrag Hamburger Hochbahn AG vom 20.03.2019 auf Genehmigung der vorübergehenden Änderung der Linien 114 und 392
Letzte Beratung: 26.03.2019 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz Ö 6.2.2
Aufgrund der Bauarbeiten in der Straße Meenkwiese, hat die Hamburger Hochbahn AG bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) einen Antrag auf vorübergehende
Linienwegsänderung für die Linie 114 und 392 in Fahrtrichtung U-Lattenkamp nach §42 Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) gestellt.
Die Umleitung der o.g. Linien in Fahrtrichtung U-Lattenkamp erfolgt ab der Haltestelle „Eppendorfer Marktplatz“ über Heinickestraße – Ludolfstraße – Hudtwalckerstraße – Bebelallee und ab der Kreuzung Meenkwiese weiter über den Linienweg.
Die Gegenrichtung ist nicht betroffen.
Die Haltestelle „Schubackstraße“ in Fahrtrichtung U-Lattenkamp wird aufgehoben.
Die Umleitung soll voraussichtlich bis zum 27.05.2019 andauern.
Als Träger der Wegebaulast wird das Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Fachbereich Tiefbau gem. §14 PBefG durch die BWVI dazu angehört.
Für die Erteilung einer Genehmigung bestehen seitens des Fachbereiches keine Bedenken.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Tom Oelrichs
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