Linienverkehr mit Personenkraftwagen nach § 43 i.V.m. § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag auf Wiedererteilung einer Genehmigung für einen Flughafenzubringer mit Pkw Antragsteller: Vineta Verkehrsgesellschaft mbH, Segeberger Landstraße 2b, 24145 Kiel
Das Unternehmen Vineta Verkehrsgesellschaft mbH hat bei der Landeshauptstadt Kiel die Wiedererteilung der Genehmigung für einen Flughafenzubringer mit Pkw für die Dauer von 10 Jahren, vom 01.05.2018 bis 30.04.2028, beantragt.
Detaillierte Informationen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. §14 PBefG dazu angehört.
Seitens MR für das Gebiet des Bezirks Hamburg-Nord bestehen keine Bedenken bei der Wiederteilung der Genehmigung für einen Flughafenzubringer mit Pkw.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Tom Oelrichs
Anhörung und Antrag Flughafentransfer Vineta
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