21-0656

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag vom 27.11.2019 auf vorübergehende Änderung des Linienweges/Fahrplans der Linie 20 und 26
Antragsteller: Hamburger Hochbahn AG (HHA)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
22.01.2020
Sachverhalt

Aufgrund einer Sperrung in der Ohlsdorfer Straße müssen die Linien 20 und 26 in Fahrtrichtung „U Hudtwalckerstraße“ umgeleitet werden. Die Gegenrichtung ist nicht betroffen. Die Hamburger Hochbahn AG (HHA) beantragt die vorübergehende Änderung der o. g. Linien ab 01.12.2019 bis voraussichtlich 31.01.2020.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

 

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Hamburg-Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.

 

 

Seitens MR 2 bestehen für das Gebiet des Bezirks Hamburg-Nord keine Bedenken bei der vorübergehenden Änderung des Linienweges der Linien 20 und 26.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Ralf Staack