21-0408

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag vom 27.08.2019 auf Erneuerung der Linie "Linie G - Die Hanse-Stadtrundfahrt"
Antragsteller: Die Hanse Stadtrundfahrt GmbH

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.11.2019
Sachverhalt

Das Unternehmen „Die Hanse Stadtrundfahrt GmbH“ beantragt die Erneuerung der Linienverkehrsgenehmigung der „Linie G - Die Hanse Stadtrundfahrt“. Es wird eine Laufzeit von sieben Jahren beantragt, um die Genehmigung mit den übrigen erteilten Genehmigungen der in Hamburg kooperierenden Stadtrundfahrtunternehmen zu harmonisieren. Linienführung und Fahrplan sind gegenüber der zum 15.12.2020 auslaufenden Genehmigung unverändert, so dass die Fahrpläne dem Grunde nach abgestimmt sind. Die Kooperation mit den anderen Stadtrundfahrtbetreibern in Hamburg soll fortgeführt werden, der Kooperationsvertrag liegt der Genehmigungsbehörde vor.

 

Weitere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Hamburg-Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Hamburg-Nord keine Bedenken bei der Erneuerung der Genehmigung der „Linie G - Die Hanse-Stadtrundfahrt“.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Ralf Staack