21-0413

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag vom 23.09.2019 auf vorübergehende Linienwegänderung der Linie G - Die Hansestadtrundfahrt aufgrund der Baumaßnahme Harvestehuder Weg
Antragsteller: Die Hanse-Stadtrundfahrt GmbH

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.11.2019
Sachverhalt

Aufgrund der Baumaßnahme Harvestehuder Weg muss das Unternehmen „Die Hanse-Stadtrundfahrt GmbH“ auf der Linie G bis voraussichtlich 20.4.2020 von der genehmigten Linienführung abweichen. Der Fahrplan ist von der Änderung nicht betroffen, alle Haltestellen können weiterhin angefahren werden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

 

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Hamburg-Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Hamburg-Nord keine Bedenken bei der vorübergehenden Linienwegänderung der Linie G - Die Hanse-Stadtrundfahrt.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Ralf Staack