Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag vom 20.09.2019 auf vorübergehende Linienwegänderung der Linie D - Top Tour aufgrund der Baumaßnahme Harvestehuder Weg
Antragsteller: SRH Stadtrundfahrt in Hamburg GmbH
Letzte Beratung: 26.11.2019 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 7.7
Aufgrund der Baumaßnahme Harvestehuder Weg muss das Unternehmen SRH Stadtrundfahrten in Hamburg GmbH auf der Linie D bis voraussichtlich 20.04.2020 von der genehmigten Linienführung abweichen. Die geänderte Linienführung verläuft jetzt ab Alsterufer über Alte Rabenstraße, Mittelweg, Frauenthal, Hellwigstraße und Maire-Louisenstraße zur Sierichstraße. Ansonsten sind Fahrplan und Linienführung unverändert.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.
Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Hamburg-Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.
Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Hamburg-Nord keine Bedenken bei der vorübergehenden Linienwegänderung der Linie D - Top Tour.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Ralf Staack
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