21-0412

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag vom 20.09.2019 auf vorübergehende Linienwegänderung der Linie D - Top Tour aufgrund der Baumaßnahme Harvestehuder Weg
Antragsteller: SRH Stadtrundfahrt in Hamburg GmbH

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.11.2019
Sachverhalt

Aufgrund der Baumaßnahme Harvestehuder Weg muss das Unternehmen SRH Stadtrundfahrten in Hamburg GmbH auf der Linie D bis voraussichtlich 20.04.2020 von der genehmigten Linienführung abweichen. Die geänderte Linienführung verläuft jetzt ab Alsterufer über Alte Rabenstraße, Mittelweg, Frauenthal, Hellwigstraße und Maire-Louisenstraße zur Sierichstraße. Ansonsten sind Fahrplan und Linienführung unverändert.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

 

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Hamburg-Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Hamburg-Nord keine Bedenken bei der vorübergehenden Linienwegänderung der Linie D - Top Tour.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Ralf Staack