21-1660

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag vom 19.10.2020 auf vorübergehende Änderung der Linien 172 und 173

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.11.2020
Sachverhalt

 

Aufgrund einer Sperrung in der Beethovenstraße müssen die Linien 172 und 173 in Fahrtrichtung „Mundsburger Brücke“ umgeleitet werden. Die Gegenrichtung ist nicht betroffen. Die HHA beantragt die vorübergehende Änderung des Linienwegs der Linien 172 und 173 ab

30.09.2020 bis voraussichtlich 01.10.2021.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirkamtes Nord keine straßenbaulichen Bedenken.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz