21-1505

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag vom 07.09.2020 auf vorübergehende Änderung des Linienweges/Fahrplans der Linien 19, 23, 26, 28, 118, 179 und 606

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.09.2020
Sachverhalt

 

Aufgrund der Sperrung in der Hindenburgstraße müssen die o.g. Linien umgeleitet werden. Die HHA beantragt die vorübergehende Änderung der Linien 19, 23, 26, 28, 118, 179 und 606

ab 17.09.2020 bis voraussichtlich 17.05.2021.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Nord keine Bedenken bei der vorübergehenden Linienwegänderung.

 

Auf dem Linienweg befinden sich Straßenabschnitte, die für eine regelhafte Belastung durch Busse nicht geeignet sind. Da aktuell keine alternative Streckenführung möglich ist, wird der Nutzung vorläufig zugestimmt. Sollten Schäden auftreten, behält sich der Wegebaulastträger vor, die Zustimmung kurzfristig zurückzuziehen. Weiterhin gehen evtl. dadurch entstandene Kosten für Instandsetzungen zu Lasten des Antragsstellers.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

 

Michael Werner-Boelz