21-1483

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag vom 03.09.2020 auf vorübergehende Linienwegänderung der Linie D - Top Tour aufgrund der Baumaßnahme Schöne Aussicht - Antragsteller: SRH Stadtrundfahrt in Hamburg GmbH

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.09.2020
Sachverhalt

 

Aufgrund der Baumaßnahme Schöne Aussicht muss das Unternehmen SRH Stadtrundfahrten in Hamburg GmbH auf der Linie D seit dem 20.08.2020 (Datum des Antrags) bis voraussichtlich 31.10.2020 von der genehmigten Linienführung abweichen. Die geänderte Linienführung verläuft jetzt ab Schöne Aussicht über Auguststraße, Herbert-Weichmann-Straße (ab 12:00 Uhr Heinrich-Hertz-Straße, Hofweg, Papenhuder Straße, Mundsburger Damm) auf den Schwanenwik. Ansonsten sind Fahrplan und Linienführung unverändert. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Nord keine Bedenken bei der vorübergehenden Linienwegänderung der Linie D - Top Tour.

 

Auf dem Linienweg befinden sich Straßenabschnitte, die für eine regelhafte Belastung durch Busse nicht geeignet sind. Da aktuell keine alternative Streckenführung möglich ist, wird der Nutzung vorläufig zugestimmt. Sollten Schäden auftreten, behält sich der Wegebaulastträger vor, die Zustimmung kurzfristig zurückzuziehen. Weiterhin gehen evtl. dadurch entstandene Kosten für Instandsetzungen zu Lasten des Antragsstellers.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

Michael Werner-Boelz