Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag vom 03.07.2020 auf vorübergehende Änderung der Genehmigung der Linien 6, 17, 37 und 607
Antragsteller: Hamburger Hochbahn AG (HHA)
Letzte Beratung: 18.08.2020 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 5.9.2
Die Hamburger Hochbahn AG (HHA) beantragt die vorübergehende Änderung der Genehmigung der Linien 6, 17, 37 und 607 für den Zeitraum vom 29.06.2020 bis voraussichtlich 03.01.2021.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.
Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört. Seitens MR 2 bestehen für das Gebiet des Bezirks Nord keine Bedenken bei der vorübergehenden Änderung der Genehmigung der Linien 6, 17, 37 und 607.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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