21-0414

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag vom 01.10.2019 auf Genehmigung des Weiterbetriebs ab dem 27.11.2019 und eine dauerhafte Fahrplan- und Linienwegänderung ab dem 15.12.2019 der Linien 392, 607 und 640
Antragsteller: Hamburger Hochbahn AG (HHA)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.11.2019
Sachverhalt

Die Hamburger Hochbahn AG (HHA) beantragt die Erneuerung der Genehmigung der Linien 392, 607 und 640 (nicht betroffen) ab dem 27.11.2019 bis 26.11.2029. Ebenso beantragt ab dem 15.12.2019 eine dauerhafte Fahrplan- und Linienwegänderung für die o. g. Linien.

 

Aufgrund der Betrauung für Verkehrsdienstleistungen wurden einige Genehmigung der Hamburger Hochbahn AG auf den 26.11.2019 befristet, weil nach § 16 Abs. 2 Satz 3 PBefG die Geltungsdauer der Genehmigung die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages nicht überschreiten darf. Da die FFH die Betrauung ab dem 27.11.2019 erneut, beantragt die HHA für diese Linien die Verlängerung der Genehmigung.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Hamburg-Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Hamburg-Nord keine Bedenken bei der Genehmigung des Weiterbetriebs und eine dauerhafte Fahrplan- und Linienwegänderung für die Linien 392, 607, 640 (nicht betroffen).

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Ralf Staack