21-1501

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag auf vorübergehende Linienwegänderung der Linie F - Die Blaue Linie aufgrund der Baumaßnahme Eduard-Rhein-Ufer, Schöne Aussicht und Fährhausstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.09.2020
Sachverhalt

 

Aufgrund der Baumaßnahme im Bereich Eduard-Rhein-Ufer, Schöne Aussicht und Fährhaus-straße beantragt das Unternehmen Hamburg Citytours GmbH Die Blaue Linie auf der Linie F ab sofort bis voraussichtlich Herbst 2021 eine Änderung der Linienführung. Die geänderte Lini-enführung verläuft dann von der Körnerstraße über Hofweg, Papenhuder Straße, Mundsburger Damm, Schwanenwik auf An der Alster. Die Haltestellen Schöne Aussicht und Alsterperle kön-nen dabei nicht bedient werden. Ansonsten ist die Linienführung unverändert, der Fahrplan än-dert sich nicht.

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Nord keine Bedenken bei der vorübergehenden Linienwegänderung der Linie F Die blaue Linie.

 

Auf dem Linienweg befinden sich Straßenabschnitte, die für eine regelhafte Belastung durch Busse nicht geeignet sind. Da aktuell keine alternative Streckenführung möglich ist, wird der Nutzung vorläufig zugestimmt. Sollten Schäden auftreten, behält sich der Wegebaulastträger vor, die Zustimmung kurzfristig zurückzuziehen. Weiterhin gehen evtl. dadurch entstandene Kosten für Instandsetzungen zu Lasten des Antragsstellers.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

 

 

Michael Werner-Boelz