21-1760

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag auf Genehmigung der Änderung zum 13.12.2020 der Linie 271

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.11.2020
Sachverhalt

 

Die Stadt- Bus-Linie 271 soll als Ersatz für die SchnellBus-Linie 36 in ihrem nördlichen Abschnitt von der Haltestelle Rentenversicherung (Nord) bis zur Haltestelle Bf. Rahlstedt (Doberaner Weg) verlängert werden.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirkamtes Nord keine straßenbaulichen Bedenken.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz