Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 30.08.2018 auf Erteilung einer Einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG für die Linien 101 und 106 von U/A Norderstedt Mitte nach S Elbgaustraße und U Kellinghusenstraße nach U/S Berliner Tor im Rahmen der Veranstaltung "Verkehrshistorischer Tag" am 07.10.2018 Antragsteller: Hamburger Omnibus Verein e.V. (HOV)
Der Hamburger Omnibus Verein e.V. (HOV) beantragt die Erteilung einer Einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG für zwei Sonderbuslinien im Rahmen der Veranstaltung „Verkehrshistorischer Tag“ am 07.10.2018.
Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Hamburg-Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.
Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Hamburg-Nord keine Bedenken für die Erteilung einer Einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG für zwei Sonderbuslinien im Rahmen der Veranstaltung „Verkehrshistorischer Tag 2018“.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Tom Oelrichs
Antrag, Anhörung und Anlagen zur Einstweiligen Erlaubnis „Verkehrshistorischer Tag“ sowie Streckenführung
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