Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 04.12.2018 auf Genehmigung des Weiterbetriebs der Linien 7550 und 7551 Antragsteller: Die Autokraft GmbH
Die Autokraft GmbH/ SVG Südwestholstein beantragt die Genehmigung für den Weiterbetrieb der Linien 7550 und 7551 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 12.12.2020.
Detaillierte Informationen können der Anhörung entnommen werden.
Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.
Seitens N/MR bestehen für das Gebiet des Bezirks Hamburg-Nord keine Bedenken bei der Genehmigung des Weiterbetriebs der Linie 7550 und 7551 nach Hamburg.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Yvonne Nische
Anhörung Autokraft GmbH und Unterlagen zur Anhörung
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