Lieferzonen für das Einkaufsdorf Klein Borstel - Antwortdrucksache zu Drs. 21-2222 und 21-2500
Bauliche Voraussetzungen für die Einrichtung einer Lieferzone wären z.B. vor Stübeheide 157 gegeben.
Nach Auswertung des Luftbildes haben alle Geschäfte im Bereich Stübeheide 153-168 und Tornberg 32-41 Möglichkeiten der rückwärtigen Belieferung. Ansonsten ist das Parken im Geschäftsbereich der Stübeheide und im Tornberg durch eine Parkscheibenregelung bewirtschaftet. Paket- und Lieferdienste gehören zu den Individualanlieferern, die in der Regel eingerichtete Liefer-/Ladezonen nicht annehmen. Eine Lieferzone würde den allgemeinen Parkraum für die Kunden beschränken.
Ein konkreter Bedarf einer Lieferzone wird aus straßenbaubehördlicher und straßenverkehrsbehördlicher Sicht zurzeit nicht gesehen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine