21-1639

Leerstand Schrödersweg

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Die weiße Villa am Schrödersweg Nr. 7 war Gegenstand einer Nachfrage im Bezirksamt bezüglich des Leerstandes. Die erhaltene Antwort „es liege nichts vor“ wirft Fragen auf.

 

Wir fragen den Herrn Bezirksamtsleiter

 

  1. Zum Leerstand:

Ist dem Bezirksamt der Leerstand bekannt und wenn ja, seit wann und was hat das Bezirksamt wann unternommen, um Abhilfe zu schaffen und mit welchem Ergebnis?

 

Ein Leerstand in dem Objekt war dem Bezirksamt bislang nicht bekannt. Ermittlungen sind aufgenommen und die weiteren Schritte werden veranlasst.

 

  1. Zum Objekt:

Steht die Villa unter Denkmalschutz, wird sie als schützenswert eingestuft?

 

Die Villa ist nach derzeitiger Kenntnislage kein denkmalgeschütztes Objekt. Jedoch befindet sich das Objekt gemäß dem Bebauungsplan Groß Borstel 24 vom 09.01.1990 innerhalb eines ausgewiesenen Erhaltungsbereichs nach § 172 BauGB mit stadtbildprägenden und städtebaulich bedeutsamen Einzelvillen.

 

 

 

Michael Werner-Boelz        28.10.2020