Laubabfuhr auch zum Ende der Frostperiode Anfrage gem. § 27 BezVG
Die Stadtreinigung bewirbt jedes Jahr mit Flyern und Online-Information das "Liegenlassen von Laub" als ökologisches Verhalten und Hilfe für Igel und Insekten über die Wintermonate. Die Umsetzung überlässt die Stadtreinigung allerdings den Grundstückseigentümern oder Mietern.
Die Abfuhrverordnung sieht nach §15 Abs. 3 Laubabfuhr in den Monaten Oktober bis Dezember vor. Wer sein Laub bis zum Ende der möglichen Frostperiode zum Umweltschutz liegen lassen möchte, muss danach - je nach Menge - womöglich über Monate zweiwöchentlich über die Biotonne entsorgen, das Laub zum Recyclinghof fahren oder es auf anderem Wege entsorgen.
Dieses Problem erkannte die Bezirksversammlung bereits im Jahre 2021 und fasste dazu einen Beschluss (vgl. Vorlage 21-2098). Die Stellungnahme der Umweltbehörde in Zusammenarbeit mit der Stadtreinigung nahm dieses Anliegen nicht auf und argumentierte, dass “über den Winter nachgehaltene Laubmengen nicht mehr in dem Umfang vorhanden” seien und verwies ansonsten auf die üblichen Alternativen (Grüne Tonne, Eigenkompost, Eigentransport zu den Wertstoffhöfen).
Was die Behörde allerdings nicht berücksichtigt, ist, dass einer der möglichen Gründe für das Ausbleiben dieser Menge durchaus auch darin begründet sein könnte, dass es dieses Angebot nicht gibt. Wer zudem nun zum Ende der Frostperiode durch die Straßen geht, findet noch einige dieser Laubsäcke, die nicht abgeholt werden. Dabei ist gerade die Umweltschutzbehörde für Natur, Boden, Wasser, Luft und Klima zuständig und sollte ökologisch gewolltes Verhalten unterstützen.
Laut Gremieninformationssystem wurde das Thema seit 2021 nicht wieder behandelt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die BUKEA:
Für die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)
Keine
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