22-2417

Laubabfuhr auch zum Ende der Frostperiode Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Die Stadtreinigung bewirbt jedes Jahr mit Flyern und Online-Information das "Liegenlassen von Laub" als ökologisches Verhalten und Hilfe für Igel und Insekten über die Wintermonate. Die Umsetzung überlässt die Stadtreinigung allerdings den Grundstückseigenmern oder Mietern.

Die Abfuhrverordnung sieht nach §15 Abs. 3 Laubabfuhr in den Monaten Oktober bis Dezember vor. Wer sein Laub bis zum Ende der möglichen Frostperiode zum Umweltschutz liegen lassen möchte, muss danach - je nach Menge - womöglich über Monate zweiwöchentlich über die Biotonne entsorgen, das Laub zum Recyclinghof fahren oder es auf anderem Wege entsorgen.

Dieses Problem erkannte die Bezirksversammlung bereits im Jahre 2021 und fasste dazu einen Beschluss (vgl. Vorlage 21-2098). Die Stellungnahme der Umweltbehörde in Zusammenarbeit mit der Stadtreinigung nahm dieses Anliegen nicht auf und argumentierte, dass “über den Winter nachgehaltene Laubmengen nicht mehr in dem Umfang vorhanden” seien und verwies ansonsten auf die üblichen Alternativen (Grüne Tonne, Eigenkompost, Eigentransport zu den Wertstoffhöfen).

Was die Behörde allerdings nicht berücksichtigt, ist, dass einer der möglichen Gründe für das Ausbleiben dieser Menge durchaus auch darin begründet sein könnte, dass es dieses Angebot nicht gibt. Wer zudem nun zum Ende der Frostperiode durch die Straßen geht, findet noch einige dieser Laubsäcke, die nicht abgeholt werden. Dabei ist gerade die Umweltschutzbehörde für Natur, Boden, Wasser, Luft und Klima zuständig und sollte ökologisch gewolltes Verhalten unterstützen.

Laut Gremieninformationssystem wurde das Thema seit 2021 nicht wieder behandelt.

Fragen an die Umweltbehörde (BUKEA):

Vor diesem Hintergrund fragen wir die BUKEA:

  1. Auf welcher Grundlage geht die BUKEA davon aus, dass im Frühjahr die “über den Winter nachgehaltene Laubmengen nicht mehr in dem Umfang vorhanden” seien (Stellungnahme zu Drucksache 21-2098) und folglich kein relevanter Bedarf für eine gesonderte Laubabfuhr bestehe? Wie wird dabei berücksichtigt, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Laub größtenteils möglicherweise gerade deshalb bereits bis Dezember entsorgen, weil sie wissen, dass es danach keine gesonderte Abholung mehr gibt?
  1. Teilt die BUKEA die Einschätzung, dass das Liegenlassen von Laub auf privaten Gartenflächen über die Wintermonate ökologisch sinnvoll sein kann, insbesondere für Igel, Insekten und andere Nützlinge?
  2. Wie sollen ältere Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Haushalte ohne eigenes Auto größere Laubmengen nach der Frostperiode praktisch entsorgen, wenn keine gesonderte Abholung angeboten wird?
  3. re die BUKEA bereit, für die Monate März oder April einen zusätzlichen Laubsacktermin nach Ende der Hauptfrostperiode erneut zu prüfen, um mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, ihr Laub über den Winter liegen zu lassen?
  4. re die BUKEA bereit, hierfür einen Pilotversuch in ausgewählten Stadtteilen durchzuführen, um Nachfrage, Mengen, Kosten, Akzeptanz und ggf. ökologische Wirkung einer Frühjahrssammlung zu ermitteln?
  5. re die BUKEA bereit, gemeinsam mit der Stadtreinigung Hamburg eine Informationskampagne aufzusetzen, die Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich dazu ermutigt, Laub auf geeigneten Flächen bis nach der Frostperiode liegen zu lassen und anschließend geordnet zur Abholung bereitzustellen, vergleichbar mit der etablierten Kommunikation zur Weihnachtsbaumabfuhr?

r die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)

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