Laubabfuhr auch zum Ende der Frostperiode Anfrage gem. § 27 BezVG
Die Stadtreinigung bewirbt jedes Jahr mit Flyern und Online-Information das "Liegenlassen von Laub" als ökologisches Verhalten und Hilfe für Igel und Insekten über die Wintermonate. Die Umsetzung überlässt die Stadtreinigung allerdings den Grundstückseigentümern oder Mietern.
Die Abfuhrverordnung sieht nach §15 Abs. 3 Laubabfuhr in den Monaten Oktober bis Dezember vor. Wer sein Laub bis zum Ende der möglichen Frostperiode zum Umweltschutz liegen lassen möchte, muss danach - je nach Menge - womöglich über Monate zweiwöchentlich über die Biotonne entsorgen, das Laub zum Recyclinghof fahren oder es auf anderem Wege entsorgen.
Dieses Problem erkannte die Bezirksversammlung bereits im Jahre 2021 und fasste dazu einen Beschluss (vgl. Vorlage 21-2098). Die Stellungnahme der Umweltbehörde in Zusammenarbeit mit der Stadtreinigung nahm dieses Anliegen nicht auf und argumentierte, dass “über den Winter nachgehaltene Laubmengen nicht mehr in dem Umfang vorhanden” seien und verwies ansonsten auf die üblichen Alternativen (Grüne Tonne, Eigenkompost, Eigentransport zu den Wertstoffhöfen).
Was die Behörde allerdings nicht berücksichtigt, ist, dass einer der möglichen Gründe für das Ausbleiben dieser Menge durchaus auch darin begründet sein könnte, dass es dieses Angebot nicht gibt. Wer zudem nun zum Ende der Frostperiode durch die Straßen geht, findet noch einige dieser Laubsäcke, die nicht abgeholt werden. Dabei ist gerade die Umweltschutzbehörde für Natur, Boden, Wasser, Luft und Klima zuständig und sollte ökologisch gewolltes Verhalten unterstützen.
Laut Gremieninformationssystem wurde das Thema seit 2021 nicht wieder behandelt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die BUKEA:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die Anfrage unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt:
Die Entsorgung von Laub ist privaten Haushalten ganzjährig über die grüne Bioabfalltonne sowie die Recyclinghöfe der SRH möglich. Zudem bestehen auf privaten Grundstücken mit Gartenfläche mit dem Mulchen von Beeten und der Eigenkompostierung von Grünabfällen Möglichkeiten zur eigenen ökologischen Verwertung von Laub. Das zusätzliche Angebot der Laubsäcke und Laubsaisontonnen dient in den Herbstmonaten insbesondere für entstehende Spitzenanfälle, die nicht anderweitig entsorgt werden oder entsorgt werden können (z. B. unzureichende Bioabfallbehälterkapazität vor Ort, fehlende Erreichbarkeit von Recyclinghöfen aufgrund von Mobilitätseinschränkungen).
Die ökologischen Vorteile des Verbleibs von Laub können bereits mit überschaubaren Laubmengen (Abdecken ausgewählter Gartenflächen, Anlegen eines kleinen Laubhaufens) erzielt werden, sodass nicht das gesamte über die Herbstmonate angefallene Laub nachgehalten werden muss. Zudem findet bis zum Frühjahr eine allmähliche Zersetzung statt, die die Laubmenge über die Verweildauer reduziert. Es ist daher davon auszugehen, dass eine Eigenkompostierung der Restmengen oder schrittweise Zuführung in die Bioabfalltonne ausreichend ist, um die über den Winter nachgehaltenen Laubmengen zu entsorgen.
Ja, ein entsprechender Hinweis findet sich daher auch im Artikel „Wohin mit dem Laub?“ der BUKEA wieder.
Das aktuell aufgestellte Gesamtvolumen der Biotonnen wird nicht voll ausgeschöpft, sodass auch ohne zusätzlichen Laubsacktermin grundsätzlich Kapazitäten für Laubentsorgung nach der Frostperiode zur Verfügung stehen, auch wenn es im Einzelfall Abweichungen geben kann. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.
Die jährliche stadtweite Laubsacksammlung der SRH von Oktober bis Dezember ist mit einem bestimmten finanziellen, personellen und logistischen Aufwand für Material, Sammlung, Transport und fachgerechter Entsorgung verbunden, der ausschließlich bei einer gewissen Laubmenge verhältnismäßig darstellbar ist. Diese Infrastruktur für eine Abfuhr der Laubsäcke bis in das Frühjahr hinein aufrechtzuerhalten, wäre mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden. Dabei ist anzumerken, dass die Gebühr für die Laubsacksammlung trotz gestiegener Kosten für Personal, Betrieb und Material in den vergangenen Jahren lange Zeit stabil gehalten werden konnte. Vor diesem Hintergrund wurde eine Gebührenanpassung mit Wirkung zum Jahresbeginn 2026 notwendig, um eine kostendeckende Finanzierung, und somit ein Fortbestehen der angebotenen Serviceleistung in der bisherigen Form, weiter zu ermöglichen.
Siehe Antwort zu Frage 4.
Wie im Sachverhalt der Anfrage von den Petent:innen eingangs dargestellt, unternimmt die SRH bereits Kommunikationsmaßnahmen zur Laubsammlung, in der auf das Kompostieren von Laub und das Anlegen von Laubhaufen im eigenen Garten verwiesen wird. Im Übrigen siehe auch Antwort zu Frage 2.
Für die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)
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