20-5600

Lärmschutz auf der Holtkoppelbrücke Gemeinsamer Ergänzungsantrag zu Drucksache 20-5544 von SPD- und GRÜNE-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

 

Die Holtkoppelbrücke liegt auf etwa gleicher Höhe mit den Obergeschossen der Häuser im angrenzenden Wohngebiet. Der Schall von fahrenden und rangierenden Fahrzeugen auf der Brücke trägt weithin und führt zu hoher Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner.

Eine Lärmschutzeinrichtung auf der Brücke könnte für Abhilfe sorgen.

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss möge beschließen,

dass die Leitung des Bezirksamts prüfen möge, ob auf der Holtkoppelbrücke in Höhe Holtkoppel 100 ein geeigneter Lärmschutz angebracht werden kann.

 

Für die SPD-FraktionFür die GRÜNE Fraktion

Thomas KegatCarmen Wilckens

Thorsten Schmidt

 

Anhänge

Keine