20-4004

Lärmquelle Kleingranitpflaster in der Straße Alter Güterbahnhof Kleine Anfrage Nr. 27/2017 von Herrn Dickow, FDP-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


In der Januar-Sitzung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude haben sich Anwohner der Straße Alter Güterbahnhof darüber beschwert, dass sich die dort eingebauten Granitpflastersteine zu einer erheblichen Lärmquelle entwickelt haben, die dem Ruhebedürfnis der Anwohner entgegenstünden. Aufgrund der Niveaugleichheit des Grantipflasters mit dem übrigen Pflaster stelle sich zudem die mit dem Einbau des Granitpflasters erhoffte Verringerung der Fahrgeschwindigkeit nicht ein. Ein Auswechseln des Pflasterbelages würde nicht mehr als € 20.000 kosten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:


1. Wer hat den Einbau des Granitpflasters in der Straße am Alten Güterbahnhof angeregt und wer hat ihn veranlasst?

Das Bezirksamt Hamburg-Nord verweist auf Drucksache Nr. 20/3727.

2. Aus welchen Erwägungen wurde veranlasst, dass das Granitpflaster niveaugleich mit dem übrigen Straßenpflaster und nicht in Form einer Aufpflasterung mit Schwelleneffekt eingebaut wurde?

Das Bezirksamt Hamburg-Nord verweist auf Drucksache Nr. 20/3908.


3. Ist der zuständige Regionalausschuss Eppendorf/Winterhude mit dem Einbau des Granitpflasters befasst worden? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Der zuständige Regionalausschuss wurde im Rahmen der Straßenplanung zur privaten Erschließung im Jahre 2007 informiert.

4. Falls der Regionalausschuss mit dem Einbau befasst worden ist, wurde er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einbau des Granitpflasters den Lärmpegel erhöht? Wenn nein, warum nicht?

Nein. Das Bezirksamt Hamburg-Nord verweist auf Drucksache Nr. 20/3727.


5. Falls der Regionalausschuss mit dem Einbau befasst worden ist, wurde er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der niveaugleiche Einbau des Granitpflasters keine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung besitzt? Wenn nein, warum nicht?

Nein. Das Bezirksamt Hamburg-Nord verweist auf Drucksache Nr. 20/3908.

6. Falls der Regionalausschuss jeweils auf die in Frage 4) und 5) dargestellten Folgen des Einbaus hingewiesen wurde, wie hat sich der Ausschuss zu dieser Problematik verhalten?

Entfällt.

7. Wieviel würde der Ersatz des Granitpflasters durch ein normales Straßenpfalster nach heutigen Preisen kosten (bitte jeweils für die Variante "ohne Aufpflasterung mit Schwelleneffekt" und "mit Aufpflasterung mit Schwelleneffekt" benennen)?

Das Bezirksamt Hamburg-Nord verweist auf Drucksache Nr. 20/3727. Die beiden Varianten sind nahezu preisgleich.

27.02.2017

Harald Rösler

Lokalisation Beta
Alter Güterbahnhof
Stadtteile

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