Lärmminderung auf Schulhöfen, insbesondere bei der Sanierung und dem Umbau von Sportanlagen - Berücksichtigung lärmmindernder Materialien bei zukünftigen Bauvorhaben Stellungnahme der Finanzbehörde
Der Ausschuss Bildung, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung am 24.06.2025 mit der o.g.Thematik befasst und mehrheitlich bei punktweiser Abstimmung die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss beschließen:
Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird gebeten, sich beim Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg dafür einzusetzen,
2. auch für bestehende Schulhöfe mit hoher Lärmbelastung geeignete lärmmindernde Maßnahmen zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen,
3. dabei die jeweilige Schulkonferenz frühzeitig in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen, um die Bedarfe der Schule sowie der Anwohnerschaft angemessen zu berücksichtigen,
4. Bei Schulhöfen mit außerschulischer Nutzung ist zu prüfen, ob geeignete Schließanlagen vorhanden sind, die eine geregelte Nutzung bis 20:00 Uhr ermöglichen und die Lärmbelastung in den Abendstunden wirksam begrenzen; fehlende oder ungeeignete Anlagen sind gegebenenfalls durch geeignete Schließanlagen zu ergänzen oder zu ersetzen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Finanzbehörde nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu den Fragen 1 - 3:
Den Freianlagen der Schulen kommt mit ihren Bewegungsbereichen, Ruhezonen, Spiel- und Sportflächen eine besondere Bedeutung zu. Der Schulhof soll eine lernfördernde, pädagogisch nutzbare Einheit sein, die den Bedürfnissen der Nutzenden nach Bewegung, Ruhe und Kommunikation entspricht, die Fähigkeiten der Nutzenden unterstützt und ihre Wahrnehmung für die Umgebung sowie ihre Sinne für Natur und Gestaltung prägt. Im Sinne des Quartiersgedankens werden die Sportanlagen häufig auch von Sportvereinen oder anderen Nutzergruppen des Stadtteils genutzt.
Bereits im Rahmen der so genannten Phase 0 hat die Schulgemeinschaft die Möglichkeit, ihre Bedarfe einzubringen. In enger Abstimmung mit der Schulleitung erfolgt dann im Verlauf der weiteren Planung und der Bauphase eine enge Information und Beteiligung.
Sofern es sich um Bau- und Sanierungsmaßnahmen für den Sport handelt, werden auch die ortsansässigen Sportvereine frühzeitig in die Planungen eingebunden und informiert. Dies erfolgt nach dem Leitfaden für Bauplanung, Ausstattung und Nutzung von Sporthallen für den Schul- und Vereinssport (siehe https://www.schulbau.hamburg/resource/blob/798212/d90d4909f0a7631806655d329fb1cac1/leitfaden-data.pdf). Darüber hinaus werden Sperrungen von Sporthallen frühzeitig und transparent unter https://bildungsbau.hamburg/sport/ angekündigt.
Eine weitergehende Information von Anwohnenden erfolgt stets in dem Maße, wie es aufgrund der Betroffenheit erforderlich ist. Mit Blick auf die Nachbarschaft ist es ein wichtiges Ziel, Pausenhof- und insbesondere Spiel- und Sportflächen bei der Planung nach Möglichkeit so anzuordnen, dassumliegende Wohnbebauungen nicht unnötig durch Geräuschbelastungen betroffen sind. Wie dieses Ziel am effektivsten und wirtschaftlichsten erreicht wird und ob ggf. besondere lärmmindernde Materialien eingesetzt werden, wird im Einzelfall zwischen SBH, BSFBund der Schule abgestimmt.
Zu Frage 4:
Grundsätzlich verfügen die Schulen über Schließanlagen. Das Öffnen der Schulen erfolgt durch SBH und die Schließung durch die jeweilige Schule. SBH schließt zusätzlich Schlüsselvereinbarungen mit Sportvereinen, die die schulischen Sportanlagen nutzen (siehe dazu auch Dienstvorschrift „Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen“ vom 01.08.2024, MBlSchul Nr. 8).
Einige Schulhöfe wurden mit externen Fördermitteln modernisiert, die zur Bedingung haben, dass der Schulhof jederzeit der Bevölkerung zur Verfügung steht. An diesen Schulen ist daher grundsätzlich keine Schließung der Außenanlagen vorgesehen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine
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