Klassenhäuser des Gymnasiums Grellkamp barrierefrei gestalten Stellungnahme der Finanzbehörde
Letzte Beratung: 28.03.2023 Ausschuss Bildung, Kultur und Sport Ö 6.3
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung am 24.01.2023 mit dem o.g. Thema befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge eine für Schulbau Hamburg zuständige Person in den BKS einladen (21. Februar, 28. März, 18. April) um über die Standards barrierefreier Schulneubauten zu informieren. Insbesondere soll auch die Frage geklärt werden, inwieweit der Schulneubau im Grellkamp dem Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und der überarbeiteten Fassung „Planungsleitfaden Barrierefreies Bauen“ von 2018 gemäß DIN 18040 für öffentlich zugängliche Gebäude entspricht.
2. Darüber hinaus möge die Vorsitzende sich dafür einsetzen, eine Einschätzung der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zum Neubau Grellkamp zur Klärung einzuholen.“
Hintergrund:
Vertreter des Inklusionsbeirats berichteten im Ausschuss für Soziales am 10.11.2022 über die im Regionalausschuss FOLAG (am 20.6.22 [1]) vorgestellten Baupläne des Neubaus Gymnasium Grellkamp. Die baulichen Maßnahmen sehen bei einem zweigeschossigen Klassenhaus, einer Mensa und einer Sporthalle eine barrierefreie Gestaltung vor.
Die Vertreter*innen des Inklusionsbeirats äußerten sich insgesamt sehr kritisch über die baulichen Maßnahmen:
Die Bezirksversammlung überwies am 17.11.2022 einen zu diesem Thema verfassten Antrag der FDP-Fraktion [2] an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport. Aufgrund der Fortschreibung des „Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention“ vertagte dann am 29. November der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport den Antrag, da zur geplanten Sportstätte (Petitumspunkt 2) nach der Verabschiedung des Aktionsplans eine Behandlung im Ausschuss sinnvoll sei. Die Frage nach Standards barrierefreier Schulneubauten bleibt jedoch noch klärungsbedürftig (1. Petitumspunkt).
Die Schulneubauten müssen seit 2010 in Hamburg die DIN 18040 – Norm Barrierefreies Bauen zu öffentlich zugänglichen Gebäuden als Grundlage einhalten. Laut dem Inklusionsbericht von 2020 werden bei Sanierungen und Umbauten Hamburger Schulen zusätzliche Leistungen zur Barrierefreiheit nach individuellem Bedarf und entsprechend der DIN umgesetzt. Für Bauprojekte wird ein Inklusionskonzept erstellt.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Finanzbehörde nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Für den Schulbau gibt es mit dem Schulentwicklungsplan einen abgestimmten Neubau- und Sanierungsfahrplan, auf dessen Grundlage sämtliche Schulgebäude schrittweise auf einen guten Gesamtzustand gebracht werden. Eine wesentliche Planungsgrundlage stellt dabei die Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 dar. Dieses Kriterium findet Eingang in neue Leitfäden, Baustandards und interne Qualitätsprüfungen. Vorhandene Grundlagen werden in dieser Hinsicht überprüft und angepasst. Der Planungsleitfaden von 2022 wurde in enger Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg weiterentwickelt. Das Kompetenzzentrum berät zum Leitfaden, zur Entwicklung von Musterbauteilen und Standards sowie zu Grundsatzfragen. In einzelnen Fällen berät es direkt zu Baumaßnahmen. Alle Schulneubauten werden barrierefrei geplant und errichtet. Bei Sanierungen und Umbauten werden Leistungen zur Barrierefreiheit nach Bedarf der Schule entsprechend der DIN umgesetzt. Hinzu kommt eine adäquate schulinterne Organisation, die es ermöglicht, die barrierefreien Räume bestimmten Klassen oder Jahrgängen – je nach Bedarf – zuzuordnen.
Der Senat berichtet regelmäßig über den Stand von Inklusion und Barrierefreiheit der Hamburger Schulen, siehe z. B. Inklusionsbericht 2021 (Inklusion in Hamburgs Schulen-Allgemeine Informationen - hamburg.de) sowie Drucksache 22/6960 „Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 20. Dezember 2017 „Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion an Hamburgs Schulen – Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Gute Inklusion““ (Drucksache 21/11428) – 3. Fortschrittsbericht“ sowie „Bürgerschaftliches Ersuchen vom 20. Dezember 2017: „Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion an Hamburgs Schulen – Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Gute Inklusion““ – Drs. 21/11428 hier: 4. Fortschrittsbericht“.
Am neugegründeten Schulstandort Grellkamp entsteht ein neues Gymnasium (Gymnasium Langenhorn). Der Schulstart erfolgt im Sommer 2023. Zum Schulstart erhält die Schule als ersten Zubau ein sogenanntes Hamburger Klassenhaus. Dieses Gebäude ist ein von SBH | Schulbau Hamburg (SBH) entwickelter Standardbau in verschiedenen Größen, welcher auf die Nutzerbedarfe angepasst wird. Zusätzlich stehen der Schule vorerst eine provisorische Mensa im Bestand und die Gymnastikhalle zur Verfügung. In den folgenden Jahren 2025/2026 erhält die Schule einen Individualbau mit Fachklassen, Mensa und Verwaltungsbereich. Ebenso erhält die Schule eine neue Zweifeld-Sporthalle nach DIN inklusive Tribünenanlage. Die Außenanlagen werden ebenfalls voll umfassend saniert und dem Sportprofil der Schule entsprechend gestaltet. Alle Gebäude werden grundsätzlich barrierefrei nach DIN 18040-1 errichtet und dabei die besonderen Bedarfe der Schule berücksichtigt.
Die Vorstellung am 20.06.2022 im Regionalausschuss diente lediglich einer groben Vorstellung der Baumaßnahmen am Standort Grellkamp, da die detaillierte Planung zu diversen Punkten noch nicht abschließend geklärt war. Vor diesem Hintergrund nimmt SBH zu den einzelnen Kritikpunkten wie folgt Stellung:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
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