21-4110.1

Klassenhäuser des Gymnasiums Grellkamp barrierefrei gestalten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport (Referentenanforderung)

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 07.02.2023 Hauptausschuss Ö 8.5

Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung am 24.01.2023 mit dem o.g. Thema befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge eine für Schulbau Hamburg zuständige Person in den BKS einladen (21. Februar, 28. März, 18. April) um über die Standards barrierefreier Schulneubauten zu informieren. Insbesondere soll auch die Frage geklärt werden, inwieweit der Schulneubau im Grellkamp dem Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und der überarbeiteten Fassung „Planungsleitfaden Barrierefreies Bauen“ von 2018 gemäß DIN 18040 für öffentlich zugängliche Gebäude entspricht.

 2. Darüber hinaus möge die Vorsitzende sich dafür einsetzen, eine Einschätzung der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zum Neubau Grellkamp zur Klärung einzuholen.

 

Hintergrund:

Vertreter des Inklusionsbeirats berichteten im Ausschuss für Soziales am 10.11.2022 über die im Regionalausschuss FOLAG (am 20.6.22 [1]) vorgestellten Baupläne des Neubaus Gymnasium Grellkamp. Die baulichen Maßnahmen sehen bei einem zweigeschossigen Klassenhaus, einer Mensa und einer Sporthalle eine barrierefreie Gestaltung vor.

 

 

Die Vertreter*innen des Inklusionsbeirats äußerten sich insgesamt sehr kritisch über die baulichen Maßnahmen:

  • Die Art der Bedienung des Fahrstuhls im Klassenhaus im Grellkamp sei nicht bekannt.
  • Um das obere Stockwerk zu erreichen, werde die komplette Schulpause benötigt.
  • Hörschleifen für hörbehinderte Menschen seien in den Klassen- und Besprechungsräumen nicht geplant. Betroffene Menschen könnten jedoch mobile Systeme nutzen.
  • Auch seien keine selbstöffnenden Türen beabsichtigt. Betroffene hätten auf diese Weise auch mit modernsten Rollstühlen selbständig keinen Zugang und müssten immer andere Menschen ansprechen.
  • Insgesamt seien für betroffene Menschen die baulichen Maßnahmen im Klassenhaus unzumutbar.
  • Die Toilettenplanung sei skandalös.
  • Für Rollstuhlsportler sei die Sporthalle nicht geeignet, da es bereits an der Infrastruktur, dem Zugangs- und Eingangsbereich, scheitere.

 

Die Bezirksversammlung überwies am 17.11.2022 einen zu diesem Thema verfassten Antrag der FDP-Fraktion [2] an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport. Aufgrund der Fortschreibung des „Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention“ vertagte dann am 29. November der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport den Antrag, da zur geplanten Sportstätte (Petitumspunkt 2) nach der Verabschiedung des Aktionsplans eine Behandlung im Ausschuss sinnvoll sei. Die Frage nach Standards barrierefreier Schulneubauten bleibt jedoch noch klärungsbedürftig (1. Petitumspunkt).

Die Schulneubauten müssen seit 2010 in Hamburg die DIN 18040 – Norm Barrierefreies Bauen zu öffentlich zugänglichen Gebäuden als Grundlage einhalten. Laut dem Inklusionsbericht von 2020 werden bei Sanierungen und Umbauten Hamburger Schulen zusätzliche Leistungen zur Barrierefreiheit nach individuellem Bedarf und entsprechend der DIN umgesetzt. Für Bauprojekte wird ein Inklusionskonzept erstellt.

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

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