Kenntnisgabe von LSBG-Verschickungen
Verschickungsunterlagen, die der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) bei
Maßnahmen im Gebiet des Bezirks Hamburg-Nord im Rahmen seiner Zuständigkeiten (i.d.R.
Hauptverkehrsstraßen, Ingenieurbauwerke) erstellt, wurden der Bezirkspolitik in der Vergangenheit nicht grundsätzlich vorgelegt, sondern nur im Rahmen der teilweise erfolgten Vorstellungen der Pläne im betreffenden Ausschuss. Somit erfolgt auch keine regelhafte Hinterlegung der Unterlagen in ALLRIS, wo sie auch von Bürger:innen gefunden und eingesehen werden können.
Dieses Prozedere soll fortan folgendermaßen geändert werden: Die Planungsunterlagen werden dem betreffenden Regionalausschuss künftig mittels einer standardisierten Drucksache zur Kenntnis gegeben, nachdem sie dem Bezirksamt zugegangen sind. Das Bezirksamt gibt zu der Verschickung eine Stellungnahme ab, ein möglicher Beschluss der Bezirkspolitik dazu würde dem LSBG gesondert über den Ausschussdienst zugehen
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine